Um die Notfallversorgung zu retten, will Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) endlich die Reform anpacken. Neben einer besseren Steuerung sieht er eine Lösung darin, die Akutversorgung mit telemedizinischen Angeboten und einem aufsuchenden Bereitschaftsdienst (ÄBD) während der Praxisöffnungszeiten zu erweitern.
“Müssen KVen künftig 24/7 eine telemedizinische Beratung sowie einen Besuchsdienst aufbauen, entstehen unnötige Doppelstrukturen zu den vertragsärztlichen Praxen”, weist Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, diesen Plan zurück (siehe Artikel “Notfallreform: Praxen als Leidtragende“). Dies sei auch medizinisch nicht sinnvoll.
Vielmehr könnte sich die reguläre Versorgung der Patientinnen und Patienten dadurch sogar verschlechtern. Das veranschaulichen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Diese beziehen sich auf den Vorschlag der von Lauterbach eingesetzten Regierungskommission, wonach
- Notdienstpraxen in INZ rund um die Uhr und Notdienstpraxen an weiteren Kliniken Montag bis Freitag 14-22 Uhr sowie Wochenende/Feiertag 9-21 Uhr geöffnet sein sollten und
- es jederzeit einen fahrenden ÄBD geben sollte.
Würde die Erreichbarkeit des ÄBD so ausgebaut, müssten dafür jeden Tag 600 Vertragsarztpraxen schließen, analysiert das Zi. Damit würden vier Millionen Konsultationen wegfallen, wovon sich einige dann an die Notfallversorgung wenden und die restlichen von anderen Praxen aufgefangen werden müssten. Fände zudem der fahrende Bereitschaftsdienst zu Praxiszeiten statt, stünden weitere 850 Praxen am Tag nicht für ihre Patientinnen und Patienten zur Verfügung.
Auch wenn Lauterbach seine Eckpunkte gegenüber denen der Kommission abgeschwächt hat, können Einschränkungen des Praxisbetriebs in ähnlichem Ausmaß nicht im Sinne des Ministers sein, meint
Ihre Johanna Dielmann-von Berg
Chefredakteurin “Der Hausarzt”