Berlin. Von 1. Januar 2024 an können Ärztinnen und Ärzte ein breiteres Leistungsspektrum per Video abrechnen. Das hat der Bewertungsausschuss am Donnerstag (14.12.) beschlossen. Konkret geht es um Leistungen, die in Zusammenhang mit medizinischer Reha oder häuslicher Krankenpflege honoriert werden – diese können künftig auch bei Videosprechstunden abgerechnet werden (s. Tabelle).
Ärztinnen und Ärzte können darüber hinaus die Portokosten mit der EBM-Ziffer 40128 (86 Cent) abrechnen, wenn sie das Rezept an die Versicherten schicken.
Wichtig: Die Abrechnung per Video setzt voraus, dass die Versicherten der Praxis bereits vorher bekannt sind.
Zudem können Heilmittel oder häusliche Krankenpflege nur bei Folgeverordnungen als Videosprechstunde stattfinden. In Einzelfällen ist bei häuslicher Krankenpflege auch eine Verschreibung nach Telefonat möglich – allerdings nur, wenn zuvor bei aktuellen Beschwerden schon persönlich untersucht wurde oder eine Videokonsultation stattgefunden hat. red