AbrechnungshilfeEBM-Spicker für Q2/24 aktualisiert

Die "Rauchenden Köpfe" haben den EBM-Spickzettel für das zweite Quartal 2024 überarbeitet. An zwei Stellen gibt es Änderungen.

Bei Abrechnung und Verordnungen helfen die Spickzettel der "Rauchenden Köpfe".

Hausärztinnen und Hausärzte können jetzt den EBM-Spicker für das zweite Quartal 2024 herunterladen. Die “Rauchenden Köpfe” haben den EBM-Spickzettel vor allem an zwei Positionen geändert:

  1. Die Abrechnungsziffern 86900 und 86901 EBM für den Versand und Empfang von E-Arztbriefen via KIM wurden wieder aufgenommen. Dies geht zurück auf ein Urteil, wonach die Pauschalen bis heute ihre Gültigkeit behalten haben. Ursprünglich war die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) davon ausgegangen, dass eine TI-Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums das Ende der Pauschalen bedeutet hatte. Infolge des Urteils teilte die KBV dann mit, dass beide Pauschalen aktuell noch rückwirkend seit 1. Juli 2023 abgerechnet werden können.
  2. Die Legende der Porto-Ziffer 40128 wurde aktualisiert. Hier waren in den letzten Monaten einige Anwendungsfälle dazu gekommen. Diese umfasst nun das Porto (86 Cent) bei Versand einer Video-/Telefon-AU, einer AU nach Hausbesuch sowie für den Versand eines Muster 61 (Reha), 12 (häusliche Krankenpflege) oder 13 (Heilmittel). Wichtig: Bei Heilmitteln gilt dies jedoch nur für Folgeverordnungen. red
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