Mit dem Jahreswechsel kommt auch der aktualisierte EBM-Spickzettel in die Hausarztpraxen. Diesen können Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxisteams jetzt herunterladen (s. Kasten).
Neben dem Orientierungspunktwert haben die „Rauchenden Köpfe“ insbesondere Details angepasst. So wurden die 86900 und 86901 EBM aus dem Spicker gestrichen, da diese Ziffern für den Versand oder Empfang von elektronischen Arztbriefen nicht mehr abrechenbar sind. „Ein gutes Praxisverwaltungssystem legt solche Ziffern automatisch ab“, sagt Moritz Eckert von den „Rauchenden Köpfen“. Ist dies noch nicht der Fall, sollte man die eigene Praxissoftware daraufhin am besten prüfen und die Einstellungen entsprechend anpassen.
Wichtig: Ab Januar müssen alle Praxen E-Arztbriefe zumindest empfangen können. Andernfalls wird von März 2024 an die TI-Pauschale der Praxis gekürzt.
Porto: Mehr Arbeit als Gewinn
Ebenso aus dem Spickzettel entfernt wurden die Porto-Ziffern 40110 und 40111 EBM. Denn hier wurde die Höchstgrenze deutlich gesenkt: Seit Oktober sind diese für Hausärztinnen und Hausärzte bei jeweils 6,88 Euro für alle Behandelten in einem Quartal gedeckelt. „Damit ist das Eingeben der Ziffern in der Praxissoftware vom Zeitaufwand her teurer als der Betrag, den man dafür vergütet bekommt“, erklärt Dr. Christoph Claus. Bislang lag der Höchstwert bei wenigstens 38,81 Euro pro Quartal.
Tipp: Beantworten Praxen Anfragen von Kassen und Co, sollten sie einen Freiumschlag der Kasse dazu erhalten oder darauf verweisen, dass das Porto der Empfänger übernimmt.
Darüber hinaus wurde bei der Reha-Verordnung nach 01611 EBM in den Spickzettel aufgenommen, dass diese noch bis Ende 2024 extrabudgetär honoriert wird. Für Praxen ebenso wichtig zu wissen – aber nicht im Spicker enthalten – ist das Auslaufen der Übergangsregelung für das Hepatitis B/C-Screening nach 01744 EBM. Diese war mit der Aufnahme des Screenings in die Gesundheitsuntersuchung eingeführt worden und endet wie geplant zum 31. Dezember 2023.