München. Hausärztinnen und Hausärzte sind gut beraten, ihre Herzinsuffizienz-Verordnungen, insbesondere von der Kombination Sacubitril/Valsartan, zu prüfen. Wie Hausarzt Dr. Christoph Claus von den “Rauchenden Köpfen” unter Verweis auf eine Kollegin berichtet, lässt die Siemens Betriebskrankenkasse in Hessen entsprechende Verordnungen für das zweite bis vierte Quartal 2022 kontrollieren.
Claus erinnert daher: “Eine Verordnung von Entresto® sollte sicherheitshalber nur mit ICD I50.12, .13 oder .14 (G), also gesicherter Herzinsuffizienz NYHA II oder höher, erfolgen!” Um die Regressgefahr wegen fehlender oder zu ungenauer ICD-Kodes zu minimieren, haben die “Rauchenden Köpfe” einen Spickzettel zur ICD-Suche für häufige (und mitunter teure) Medikamente entwickelt. Diesen können Praxisteams nach einmaliger Registrierung kostenfrei herunterladen: www.hausarzt.link/icd-suche-spicker
Bei Prüfung Ruhe bewahren
Zwar nützt eine “Nachkodierung” retrospektiv nichts mehr; es sensibilisiert aber für die Zukunft und bei aktuellen Verschreibungen. Wer aktuell diesbezüglich Post von der Prüfungsstelle erhält, dem rät Claus, zunächst bei der Prüfungsstelle eine Verjährung anzufragen und Ruhe zu bewahren. Aktuell ist das frühestmögliche Quartal, das Kassen kontrollieren dürfen, das zweite Quartal 2022.
Zudem sollten Betroffene ihre Patientenfälle durchgehen und NYHA-kompatible ICD-Kodes nachliefern (also ICD I50.12, I50.13 oder I50.14, jeweils mit dem Zusatz „G“), so Claus. Gegenüber der Prüfstelle könne man zum Beispiel argumentieren, dass man seine Patienten kenne und die NYHA-Stadien je nach Jahreszeit, Trinkmenge und Therapie schwanken können: Mitunter könne die erfolgreiche medikamentöse Therapie auch dazu führen, dass sich das NYHA-Stadium verbessere, sodass man daher nur noch I50.9 G (nicht näher bezeichnete Herzinsuffizienz) dokumentiert habe. jvb