Zimmermann rechnet abSchon wieder neue Corona-Abrechnungsregeln! Dr. Gerd W. Zimmermann 7 Min. 4. Mai 2020 HA 08/20 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung für Hausärzte. Zusätzlich gibt es nahezu täglich neue bürokratische Regelungen seitens G-BA und KBV. "Der Hausarzt" fasst die neuesten Abrechnungsbeschlüsse für Sie zusammen. © AA+W - stock.adobe.com Schon wieder neue Corona-Abrechnungsregeln!Voraussetzungen für die 01434Regionale Abweichungen kassiertKodierung geändertNur noch Zusatz "G"Fazit: KBV-Lösung wird Rolle der Hausärzte nicht gerechtMit der Covid-19-Ausbreitung ist auch eine wahre “Abrechnungs-Rallye” einhergegangen. Zuletzt beschlossen fast schon im Tagestakt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und sogar die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Abrechnungsbesonderheiten bei der Betreuung und Behandlung von Verdachtsfällen/Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. “Alle Gespräche sind gleich, aber einige sind gleicher!” Frei nach George Orwells “Animal Farm” kann man das auf die bei Redaktionsschluss neueste Entscheidung der KBV beziehen: Um dem zunehmenden Bedarf nach telefonischen Kontakten mit Patienten Rechnung zu tragen, hat sie zwei neue Gesprächsziffern geschaffen. Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie weitere Fachärzte dieser Bereiche (Neurologie, Psychosomatik etc.) können seit 1. April für solch ein Telefonat die 01433 EBM abrechnen und bekommen für 10 Minuten Gespräch 16,92 Euro. Pro Patient kann das bis zu 20 Mal im Behandlungsfall geschehen und bringt so je 338,40 Euro an (Zusatz-)Honorar. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte hingegen sind hier weniger gleich! Sie haben zur Abrechnung der Telefonate mit ggf. den gleichen Patienten nur die neue 01434 EBM. Die ist bei 5 Minuten Dauer nur 7,14 Euro wert und kann nur bis zu 6 Mal im Arztfall als Zuschlag zur 01435 EBM oder – wenn es zuvor oder danach zu einem persönlichen APK im Quartal kommt – zur Versichertenpauschale nach 03000/04000 berechnet werden. Damit nicht genug: Die 01434 fließt bei Haus- und Kinderärzten ins Budget von 64 Punkten pro Fall für die Gesprächsleistungen nach 03230, 04230 und 04231 EBM ein, allerdings nicht, wenn im Quartal ausschließlich telefonische APK stattgefunden haben. In diesem Fall wird das Gespräch nach 01434 zusätzlich vergütet. Voraussetzungen für die 01434 Die 01434 setzt voraus, dass Gespräche “wegen einer Erkrankung” geführt werden, die aber nicht in Verbindung mit Covid-19 stehen müssen. Zudem muss es sich um “bekannte” Patienten handeln. Bekannt sind sie, wenn sie von Q4/18 bis Q1/20 mindestens einmal in der Praxis waren. Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Systemische Therapie G-BA erweitert Psychotherapie-Angebot für Kinder Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. Login Sie haben noch kein Passwort? Gleich registrieren ... Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei. Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras. Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter. Ihre E-Mail-Adresse: Ihr sicheres Wunschpasswort: Persönliche Daten So dürfen wir Sie anreden: Wählen... Frau Herr Ihr vollständiger Name: Ihr Beruf Berufsgruppe: Wählen... Ärzte MFA Medizinstudenten psy. 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