Coronavirus-VerdachtÄrzte entscheiden, wer getestet wird

Covid-19-Verdachtsfälle dürfen ab sofort auch getestet werden, wenn sie nicht in einem definierten Risikogebiet waren. Auch bei der Meldepflicht wurde nachjustiert. Was es jetzt in der Praxis zu beachten gilt. PLUS: Aktuelle Praxismaterialien und Link-Tipps auf einen Blick.

Patienten mit Erkältungssymptomen? Auch ohne Reise in ein definiertes Risikogebiet ist jetzt die Testung auf Covid-19 möglich.

Berlin. Um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen, wurden die Indikationskriterien zur Testung auf das Virus ausgeweitet. Demnach obliegt die Entscheidung den Ärzten, ob ein Patient getestet werden soll oder nicht. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt. Sprich: Sie können demnach auch einen Test veranlassen, wenn Patienten beispielsweise Symptome aufweisen, jedoch nicht in einem ausgewiesenen Risikogebiet, sondern lediglich in der Nähe eines lokalen Ausbruchs waren.

Als Orientierungshilfe dient ein Schema des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Verdachtsabklärung. “Der Hausarzt” aktualisiert seine Praxishilfen, die ebenfalls ein Flussdiagramm für die Praxis sowie eine Patienteninfo zu Grippe und Coronavirus umfassen (hier herunterladen), stetig (weitere Tipps für Praxismaterialien: s. unten). Bislang hatten die Kassen die Kosten für Tests nur bei Patienten übernommen, die entweder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI definierten Risikogebiet gewesen sind, zum Beispiel in der chinesischen Stadt Wuhan oder in der italienischen Region Lombardei, und entsprechend Symptome aufwiesen.

DEGAM-Präsident: “RKI-Kriterien einhalten”

“Um Fälle schnell zu identifizieren, sollte die labordiagnostische Testung auf SARS-CoV-2 im Verdachtsfall aktuell großzügig gehandhabt werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten”, schreibt die KBV in einer Praxisinformation am Freitagabend (28.2.). Am Dienstag (3.3.) schickte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen dann jedoch hinterher: “Eine Testung von klinisch Gesunden ist medizinischer Unfug.” Dies mache nur Sinn, wenn entsprechende Atemwegsbeschwerden und ein möglicher Kontakt zu einem Verdachtsfall gegeben sei.

Zudem werde die KBV in ihrem Newsletter “Praxisnachrichten” ab sofort regelmäßig informieren. Die Rufnummer 116117 klärt Patienten jetzt über eine Bandansage auf.

Es ist derzeit wichtig, sich streng an die RKI-Kriterien für eine Testung zu halten, um Chaos zu vermeiden, erklärt hingegen DEGAM-Präsident Prof. Martin Scherer gegenüber “Der Hausarzt”. Am Freitag (28.2.) hat die Fachgesellschaft ihren Leitfaden für Hausärzte angepasst. Sie rät jetzt nicht mehr zu einem Influenza-Schnelltest. Außerdem betont die DEGAM, dass Praxen ohne Schutzausrüstung keine Tests durchführen sollten.

Hausärzteverband schlägt Schwerpunktpraxen vor

In vielen Praxen wird die Schutzausrüstung knapp und sie können auch nicht nachbestellen, weil das meiste in China produziert wird, sagte Dr. Mathias Berndt, Vorsitzender des Hausärzteverbands Niedersachsen am Freitag (28.2.). Da es aber immer mehr Infizierte in Deutschland gibt, fordert er, die Diagnostik in Schwerpunktpraxen zu verlagern. Die Schutzmaterialien könnten dann auf diese Zentren konzentriert werden. Denkbar sei, die regionalen Anlaufstellen an Notfallambulanzen oder Gesundheitsämtern anzusiedeln – möglicherweise auch in Containern oder Zelten, um die Betroffenen von anderen Patienten zu trennen.

Eine weiterhin gezielte Testung ist auch deswegen sinnvoll, um die Kapazitäten der Labore richtig einzusetzen. Darüber hinaus bietet jeder Test keine 100-prozentige Sicherheit – falsch positive und falsch negative Ergebnisse sind immer zu bedenken. Sprich: “Zur Beruhigung” asymptomatischer Patienten taugt ein diagnostischer Test nicht.

Cave: Auswirkungen auf die Meldepflicht

Ärzte sind weiterhin verpflichtet, alle BEGRÜNDETEN Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung – inklusive dem Namen und den Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, erinnert die KBV. Um einen solchen begründeten Verdachtsfall handelt es sich laut RKI bei:

  1. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere oder unspezifischen Allgemeinsymptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19.
  2. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere UND Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Alle ANDEREN Verdachtsfälle, die Ärzte nun aber testen lassen dürfen, sind nicht zu melden, stellt die KBV klar. Das RKI sieht trotz vieler neuer (Verdachts-)Fälle weiterhin “kein breites Krankheitsgeschehen in Deutschland” (Stand: 28.2. 12:44 Uhr).

Korrektes Vorgehen: Telefon vor Praxis

Die KBV bestätigt mit ihren aktuellsten Hinweisen, dass der korrekte Weg in die Hausarztpraxis über eine TELEFONISCHE Anmeldung führt. “Ärzten wird empfohlen, ihre Abläufe möglichst so zu organisieren, dass Verdachtsfälle nicht während der normalen Sprechzeit in die Praxis kommen”, so die KBV. “Sollte das dennoch der Fall sein, sind die Abläufe dieselben wie bei anderen infektiösen Patienten.” Der dreisprachige Praxisaushang, kostenfrei zur Verfügung gestellt von “Der Hausarzt”, kann dabei helfen, Patienten für die telefonische Voranmeldung zu sensibilisieren. Auch eine räumliche Trennung – beispielsweise bei Vorhandensein zweier Wartezimmer – ist denkbar, um die Ansteckungsgefahr in der Praxis zu verringern.

Der Leitfaden zum Risikomanagement in Arztpraxen mit vielen Muster-Dokumenten hilft Hausärzten zum Beispiel einen Pandemie-Plan für ihre Praxis zu erstellen. Den Leitfaden haben Bundesärztekammer, KBV und Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) 2008 zum Vorgehen bei einer Influenza-Pandemie erstellt. Die meisten Hinweise (außer Therapie!) und die Muster-Vorlagen sind aber auch für den Umgang mit dem aktuellen Coronavirus geeignet. Enthalten sind etwa auch Tipps zur Praxisplanung.

Tipps zu Isolation und Praxisplanung

Um die Isolation von Verdachtsfällen im eigenen Zuhause zu unterstützen, könnte beispielsweise vermehrt eine Telefon-/Videosprechstunde angeboten werden. Ihren Patienten können Hausärzte die Anleitung der DEGAM zur Isolation zuhause an die Hand geben. Der Praxis-EDV-Hersteller CompuGroup Medical (CGM) kündigte am Freitagabend an, dass er Ärzten ab 2. März eine kostenfreie Lösung für eine Videosprechstunde namens Clickdoc anbieten wird.

Darüber hinaus kann das Praxispersonal bei vermehrten telefonischen Anfragen auf eine “Sammel-Telefonsprechstunde” hinweisen, wenn Hausärzte die Sprechzeiten beispielsweise so umorganisieren, dass eine feste Zeit am Tag dafür genutzt wird, entsprechende Fälle zurückzurufen und die Symptomatik zunächst telefonisch abzuklären.

Zudem sollten Hausärzte überlegen, eine Infektions-Sprechstunde einzurichten, wenn sie merken, dass sich auffällige Patienten in ihrer Praxis häufen. In dieser Sprechstunde zum Beispiel am Spätnachmittag (16-17 Uhr) werden dann alle Patienten mit Infekt einbestellt. Das erleichtert die zeitliche und räumliche Trennung von allen Nicht-Infekt-Patienten in der Praxis und auch die nötige Desinfektion der Praxisflächen.

Wer eine Online-Terminvergabe anbietet, kann diese beispielsweise so einstellen, dass Patienten nur noch zwischen Infekt und Nicht-Infekt wählen können. Alle Patienten, die Infekt auswählen, werden dann über die Online-Terminvergabe automatisch in die Infekt-Sprechstunde gebucht.

Proben innerhalb von 72 Stunden versenden

Nach wie vor lautet die allgemeine Auffassung der Experten, nicht routinemäßige in der Hausarztpraxis auf SARS-CoV-2 zu testen. Sehen Hausärzte jedoch einen Anlass für eine Probenentnahme, so sind dabei die auf Seite 3 der Praxis-Checkliste zusammengefassten Hinweise zu beachten.

Laut DEGAM reicht die Probenentnahme aus den oberen Atemwegen aus: Nasopharynx-Abstrich oder -Spülung, Oropharynx-Abstrich. Ergänzend, in der Praxis aber schwerer durchzuführen, ist die Probenentnahme aus den tiefen Atemwegen möglich. Nur so sei ein verlässliches Ergebnis – auch unter Vermeidung falsch-negativer Befunde – zu erzielen, lautete zuletzt die Empfehlung des RKI (Stand 20. Februar).

Alle Proben sind innerhalb von 72 Stunden ans Labor zu versenden; bis dahin bei 4°C lagern und, wenn möglich, gekühlt versenden. Die verschlossenen Versandstücke sind als “Biologischer Stoff, Kategorie B” und “UN 3373” in Raute (Seitenlänge mind. 50 x 50 mm) sowie mit der Telefonnummer einer verantwortlichen Person zu kennzeichnen. Der Versand sollte vorher mit dem Labor abgestimmt werden: Mitunter ist auch eine Abholung durch das Labor möglich, was den Ablauf in der Hausarztpraxis erleichtert.

In der Praxis-Checkliste hat “Der Hausarzt” wichtige Hinweise sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Probenentnahme und -versand zusammengefasst.

Unterstützung durch Gesundheitsämter teils schwach

Gesundheitsämter sind für Hausärzte weiterhin erste Ansprechpartner, wenn es um das weitere Vorgehen oder Unklarheiten bei Verdachtsfällen geht. Bundesweite Berichte aus Hausarztpraxen zeigen jedoch, dass die Unterstützung höchst unterschiedlich erfolgt: Während in einigen Regionen ein fahrender Bereitschaftsdienst eingerichtet wurde, der für Tests zuverlässig zu Verdachtsfällen nach Hause fährt, fehlen andernorts dringend benötigte personelle und materielle Ressourcen.

Wie die medizinische Versorgung im Pandemiefall organisiert wird, ist Ländersache. So sollte in den Pandemieplänen geregelt sein, wo sich möglicherweise infizierte Patienten hinwenden oder Kranke behandelt werden. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind dazu im Austausch mit den Gesundheitsministerien auf Bundes- und Landesebene, teilt die KBV mit.

Das Bundesgesundheitsministerium hat darüber hinaus angekündigt, auf Berichte aus Praxen und Kliniken zu Problemen beim Beschaffen von Schutzausrüstung zu reagieren. Daher solle auch im Krisenstab der Regierung an diesem Freitag (28. Februar) geschaut werden, welche Lagerbestände es in Deutschland gebe. Außerdem gelte es – notfalls durch Beschlagnahmungen oder Exportverbote – auch rechtlich sicherzustellen, dass nichts davon mehr das Land verlasse.

Montgomery: “Aufhören, Panik zu machen”

Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Prof. Frank Ulrich Montgomery, warnt unterdessen vor Panik. Neben allen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen müsse man “aufhören, Panik zu machen. Das Virus kann bei manchen Menschen zu schweren Erkrankungen führen. Bei über 80 Prozent führt es aber nur zu erkältungsähnlichen Symptomen. Dies ist aber nicht der Weltuntergang.”

In ein paar Jahren werde man mit einer weiteren grippeartigen Erkrankung leben, die Covid-19 heißt “und gegen die wir impfen können”. Jetzt gelte es den Übergang zu managen.

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