Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

BundesarbeitsgerichtGrundsatzurteil zur Entgeltfortzahlung bei Corona-Infektion

Wer trägt die Lasten bei Arbeitsausfall während der Corona-Pandemie? Das beschäftigt noch immer die Arbeitsgerichte in Deutschland. Nun gibt es ein weiteres Grundsatzurteil.

Bei einer behördlichen Quarantäne-Anordnung ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Erfurt. Arbeitgeber haben die Pflicht zur Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie positiv getestet wurden und in Quarantäne mussten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch (20.3.) in Erfurt (Az. 5 AZR 234/23).

Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen und Thüringen hatten sich in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz mit der Forderung nach Entgeltfortzahlung wegen Krankheit geklagt. Sie waren damit jetzt erfolgreich – ihre Arbeitgeber müssen zahlen.

Auch ohne Symptome arbeitsunfähig

Eine Corona-Infektion stellt demnach auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer durch eine behördliche Quarantäne-Anordnung rechtlich unmöglich sei, seine Arbeit zu erbringen und Homeoffice nicht in Betracht kommt.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter trafen damit eine grundsätzliche Entscheidung und bestätigten ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. Nach Angaben eines Arbeitsrechtlers haben die Arbeitsgerichte in Deutschland in dieser Frage bisher unterschiedlich entschieden.

Rund 14 Tage in häuslicher Quarantäne

Verhandelt wurde der Fall eines Produktionsarbeiters, der keine Schutzimpfung hatte und sich wegen einer Corona-Infektion im Januar 2022 für fast einen halben Monat in häusliche Quarantäne begeben musste. Er erhielt von seinem Arbeitgeber für diese Zeit keine Entgeltfortzahlung.

Quelle: dpa

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.