Während der Coronazeit mussten viele zu Hause in Quarantäne bleiben, obwohl sie selbst nicht erkrankt waren. Die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) hatten jetzt zu entscheiden: Hat ein Arbeitnehmer, der während der Quarantäne ausgerechnet Urlaub genommen hatte, Anspruch darauf, seine Urlaubstage wieder gut geschrieben zu bekommen?
Nein, urteilten die BAG-Richter, die mehrere Fälle zu diesem Thema verhandelten (Urteil vom 29.5.24, AZ: 9 AZR 76/22). Wenn der Urlaub beantragt und bewilligt worden sei, liege das Risiko beim Arbeitnehmer.