Berlin. In Zukunft sollen auch Kinder eine systemische Therapie auf Kosten der gesetzlichen Kassen in Anspruch nehmen können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (18.1.) beschlossen. Bislang war dieses Angebot Erwachsenen vorbehalten. Sie kann als Einzel- oder Gruppentherapie stattfinden.
Das Gremium passt die Psychotherapie-Richtlinie entsprechend an. Die systemische Therapie ist für alle in der Richtlinie genannten Indikationen erlaubt. Sie erweitert damit das Therapiespektrum, das bisher aus tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, analytischer Psychotherapie und Verhaltenstherapie besteht.
Wird der Beschluss nicht beanstandet, wird innerhalb von sechs Monaten über die EBM-Vergütung entschieden. Psychotherapeuten müssen bei der Kassenärztlichen Vereinigung eine Genehmigung beantragen, um systemische Therapie anbieten zu können.