Berlin. Die systemische Therapie ist jetzt auch für Kinder und Jugendliche eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am Freitag (12.4.) in Kraft getreten. Dennoch müssen gesetzlich Versicherte noch ein wenig warten, bis sie die Leistung auch in Anspruch nehmen können.
Denn nun muss erst noch der Bewertungsausschuss entscheiden, wie der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für diese Leistung angepasst wird. Dafür hat das Gremium nun sechs Monate Zeit.
Ambulant dürfen alle Berufsgruppen die Systemische Therapie anbieten, die für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind und eine entsprechende Weiterbildung für das Verfahren haben, teilt der G-BA mit. Ärztinnen und Ärzte müssen für die Abrechnung dann noch eine Genehmigung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. red