Nachdem die Systemische Therapie für Erwachsene bereits Anfang 2020 in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen wurde, ist diese bald auch bei Kindern und Jugendlichen einsetzbar. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Nach Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das Gesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger muss der Bewertungsausschuss dann noch den EBM anpassen. Um die Systemische Therapie anwenden und abrechnen zu können, ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich.
red