Zwar steht für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche eine Vielzahl von unterschiedlichen Hilfesystemen zur Verfügung. Oft können die Potenziale der Behandlungs- und Unterstützungsoptionen aber nicht vollständig ausgeschöpft werden, weil zwischen den verschiedenen Anbietern und Trägern (z. B. Gesetzliche Krankenversicherung, Jugendhilfe der Kommunen, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Krisendienst) ein abgestimmtes Vorgehen fehlt.
Um diese Lücke zu schließen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung G-B. Dieses sieht beispielsweise eine Ansprechperson mit ärztlicher oder psychotherapeutischer Qualifikation vor, die den Gesamtbehandlungsplan abstimmt und die Verantwortung für die Koordination der Versorgung übernimmt.
Die Ansprechperson ist Teil eines “Zentralen Teams”, zu dem mindestens eine Person mit fachärztlicher Qualifikation, eine Person mit psychologischer Qualifikation sowie eine koordinierende nicht-ärztliche Person gehört.
Die Erstfassung der Richtlinie über die berufsübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischem oder psychotherapeutischem Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-Richtlinie) tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesgesundheitsministeriums und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Im Anschluss muss der Bewertungsausschuss noch die Vergütungsziffern festlegen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen stellen ein fortlaufend aktualisiertes Verzeichnis der Teilnahmeberechtigten bereit.
red