Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

PädiatrieArmbruch künftig per Sono abklären

Kinder und Jugendliche sollen vor Röntgenstrahlen besser geschützt werden. Daher will der Gemeinsame Bundesausschuss auch die Sonografie zur ambulanten Abklärung ermöglichen. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze.

Bis zum Alter von 12 Jahren sollen Armfrakturen auch ambulant per Sono abgeklärt werden können.

Berlin. Haben sich Kinder und Jugendliche den Ober- oder Unterarm gebrochen, soll man dies ambulant in Zukunft auch per Ultraschall untersuchen können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (17.10.) beschlossen. Ein entsprechender Verdacht könne damit ebenso in fachärztlichen oder Notdienstpraxen ohne Röntgengerät abgeklärt werden. Bis zum Alter von 12 Jahren soll die Fraktursonografie bald Kassenleistung werden.

Die Heranwachsenden sollen damit besser vor Strahlenbelastung geschützt werden. Die Sonografie sei zur Untersuchung genauso verlässlich wie Röntgen, setze die Kinder aber keiner Bestrahlung aus, argumentiert der G-BA. Bislang bestätige sich in vier von fünf Fällen beim Röntgen in dieser Altersgruppe kein Armbruch. Daher könne das Röntgen oft ersetzt werden. Bei starken Fehlstellungen, wenn eine Operation wahrscheinlich sei, könne nach wie vor geröntgt werden, erklärte Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA.

Nach Inkrafttreten des Beschlusses hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen. red

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.