AbrechnungNiedrigere Porto-Höchstsummen, Pauschalen für E-Arztbriefe gestrichen

Bereits seit dem 1. Juli 2023 können die Abrechnungspositionen für Versand und Empfang von E-Arztbriefen nicht mehr angesetzt werden. Zum 1. Oktober wurde zudem die Porto-Höchstsumme für analoge Briefe deutlich abgesenkt.

Bei Anfragen von Kassen sollte auch ein Freiumschlag beiliegen.

Berlin. Laut aktueller Gesetzeslage müssen Praxen E-Arztbriefe ab Anfang 2024 mindestens empfangen können. Wer sich darauf nicht rechtzeitig vorbereitet, bekommt ab März 2024 die TI-Pauschale gekürzt.

Bereits seit dem 1. Juli 2023 können außerdem die ursprünglich für den Versand und Empfang von E-Arztbriefen vorgesehenen Abrechnungspositionen nicht mehr zum Ansatz gebracht werden (siehe Tabelle).

Klecker-Höchstsumme für Porto

In diesem Zusammenhang ist beachtenswert, dass seit dem 1. Oktober die Höchstsumme für die Portopauschalen nach den EBM Nrn. 40110 und 40111 deutlich abgesenkt wurden.

Im hausärztlichen Bereich beträgt die abrechenbare Höchstsumme ab dem 1.10.2023 für die 40110 und 40111 für die Fachgruppe Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte 6,88 Euro. Bis zum 31.9.2023 betrug die Höchstsumme noch 28,38 Euro. Gleiches gilt für die Kinder- und Jugendmedizin.

Tipp für Hausarztpraxen

Da Hausärztinnen und Hausärzte in der Regel keine Arztbriefe schreiben, scheint das für die hausärztliche Praxis wenig bedeutungsvoll zu sein. Eine wichtige Rolle könnten bei der Absenkung aber die in hausärztlichen Praxen häufigen Kassenanfragen spielen.

Werden die Fragen beantwortet, könnten die Praxen von den jetzt sehr niedrigen Pauschalen betroffen sein. Tipp: Man sollte deshalb in solchen Fällen strikt darauf achten, dass Anfragen von gesetzlichen Kassen grundsätzlich ein Freiumschlag beiliegt.

Wenn der Freiumschlag fehlt, sollte das Antwortschreiben mit dem Hinweis “Porto zahlt Empfänger” versehen werden. (GWZ)

 

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