NotfallreformNiedergelassene im Notfall bald oft außen vor

Entgegen der Warnungen von ärztlichen Vertretungen wie dem Deutschen Hausärzteverband, hat der Bundestag eine entscheidende Wende hinsichtlich der Notfallversorgung zementiert. In einer kritisierten "Nacht-und-Nebel-Aktion" wurden dazu in letzter Minute Änderungen an der Pflegereform vorgenommen.

An Niedergelassene und MVZ dürfen leichte Notfallpatienten künftig nicht mehr vermittelt werden.

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag (26.5.) die umstrittene Pflegereform mit Entlastungen für Pflegebedürftige und höheren Beiträgen beschlossen. Für Ärztinnen und Ärzte hatten die Regierungsparteien noch kurz zuvor eine Änderung eingebracht, die gravierende Folgen für die geplante Notfallreform hat. Das hatten ärztliche Vertretungen, allen voran auch der Deutsche Hausärzteverband, einhellig und heftig kritisiert.

Vertragsärztliche Praxen außen vor

Die Änderung schließt nämlich Vertragsärztinnen und -ärzte in einem wichtigen Punkt vom Notdienst aus. So darf das Personal in Notaufnahmen Erkrankte mit nur leichten Beschwerden (also keine “echten Notfälle”), die auch gut in regulären Praxen versorgt werden könnten, künftig nicht mehr an Praxen oder medizinische Versorgungszentren (MVZ) weiterleiten. Stattdessen dürfen diese Fälle nur noch in Notdienstpraxen im und am Krankenhaus geschickt werden.

Dies führe zu vermehrten Behandlungen in und an Kliniken und das Personal in Notdienstpraxen, die in der Regel die Kassenärztlichen Vereinigungen betreiben, muss aufgestockt werden, bemängelt der Hausärzteverband. Dadurch würden unnötige Doppelstrukturen geschaffen und in Kauf genommen, dass die ambulanten Praxen “ausbluteten”. Denn schließlich könnten Ärztinnen und Ärzte nicht gleichzeitig in ihrer und einer Notdienstpraxis tätig sein.

Ebenso muss aufgrund des Änderungsantrags der Gemeinsame Bundesausschuss seine Richtlinie zum Ersteinschätzungsverfahren im Notfall nun noch einmal überarbeiten.

0,35 Prozentpunkte mehr

Die Reform der Ampel-Koalition sieht angesichts steigender Kosten vor, den Pflegebeitrag zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte zu erhöhen – für Menschen ohne Kinder noch etwas stärker. Aktuell liegt er bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 3,4 Prozent.

Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld für Pflegebedürftige daheim soll Anfang 2024 um fünf Prozent angehoben werden. Auch Zuschläge für Pflegebedürftige im Heim sollen 2024 steigen. Zuletzt hatten die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen noch Nachbesserungen vereinbart, die pflegenden Angehörigen zu Hause zugutekommen sollen.

Quelle: mit dpa/jvb

 

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