Berlin. Gewalt gegen Personal im ärztlichen Notdienst, Rettungskräfte, Polizei und Feuerwehr soll künftig stärker geahndet werden. Das sieht eine geplante Änderung des Strafgesetzbuches vor, die Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann am Freitag (5.7.) vorgestellt hat.
Demnach soll in den Grundsätzen der Strafzumessung (Paragraf 46 Abs. 2 S. 2) in Zukunft auch berücksichtig werden, ob die Folgen einer Tat eine dem „Gemeinwohl dienende Tätigkeit“ nicht nur unerheblich beeinträchtigen können. Davon umfasst ist Buschmann zufolge dann also nicht nur die Arbeit im Notdienst, Rettungsdienst oder bei der Polizei, sondern etwa auch ehrenamtliches Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative.
Bis zu fünf Jahre Gefängnis
Darüber hinaus soll in Paragraf 113 Abs. 2 StGB nachgeschärft werden: Ein hinterlistiger Überfall gegen Vollstreckungsbeamte – dazu zählt auch Personal im ärztlichen Notdienst oder der Notaufnahme – soll dann als besonders schwer eingestuft werden. Dafür kann es dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geben.
„So stärken wir den Schutz für die Menschen, die sich besonders für unsere Gesellschaft und ihre Mitmenschen einsetzen“, sagte Buschmann bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. jvb