Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

VerordnungBlankoverordnung: Ab November auch in der Physiotherapie

Nach der Ergotherapie ist ab November auch eine Blankoverordnung in der Physiotherapie möglich. Das teilt der GKV-Spitzenverband am Mittwoch (4.9.) mit.

Die Blankoverordnung in der Physiotherapie startet mit dem Indikationsbereich für Erkrankungen im Schultergelenk.

Berlin. Der Vertrag zur Heilmittelverordnung in der Physiotherapie mit „erweiterter Versorgungsverantwortung“ bzw. der Blankoverordnung tritt zum 1.11.2024 in Kraft. Bislang war die Blankoverordnung in der Ergotherapie möglich, der Vertrag startete am 1. April 2024.  Auch in der häuslichen Krankenpflege gibt es die Möglichkeit der Blankoverordnung, vorausgesetzt ein Vertrag zwischen Pflegeanbieter und Krankenkasse liegt vor.

Bei der Blankverordnung in der Physiotherapie geht es los mit dem Indikationsbereich für Erkrankungen im Schultergelenk, erklärt der GKV-Spitzenverband. Insgesamt seien rund 100 Indikationen in der entsprechenden Diagnosegruppe EX festgelegt worden.

Ampelsystem: Bei rot gibt es Abschläge

Mit einem Ampelsystem können Physiotherapeutinnen und -therapeuten über die Durchführung der einzelnen physiotherapeutischen Maßnahmen entscheiden und innerhalb einer grünen und roten Phase die vereinbarten Mengen individuell abgeben. Um eine unverhältnismäßige Mengenausweitung zu vermeiden, gibt es in der roten Phase einen Vergütungsabschlag.

“Wir freuen uns, dass nach der Ergotherapie nun auch in der Physiotherapie die Blankoverordnung möglich wird. Für die rund 75 Millionen GKV-Versicherten kann damit die physiotherapeutische Versorgung noch individueller und bedarfsgerechter gestaltet werden. Therapeutinnen und Therapeuten können mit ihrer Expertise so ganz unmittelbar am und mit den Patientinnen und Patienten die am besten geeignete Behandlung entwickeln, eine zwischenzeitliche Abstimmung mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt ist nicht mehr notwendig”, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Therapeuten für Wirtschaftlichkeit verantwortlich

Die Physiotherapeutinnen und -therapeuten müssten mit der Blankoverordnung aber auch mehr Verantwortung übernehmen. Das betreffe nicht nur die eigentliche Behandlung, sondern auch die Wirtschaftlichkeit.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.