Berlin. Der Vertrag zur Heilmittelverordnung in der Physiotherapie mit „erweiterter Versorgungsverantwortung“ bzw. der Blankoverordnung tritt zum 1.11.2024 in Kraft. Bislang war die Blankoverordnung in der Ergotherapie möglich, der Vertrag startete am 1. April 2024. Auch in der häuslichen Krankenpflege gibt es die Möglichkeit der Blankoverordnung, vorausgesetzt ein Vertrag zwischen Pflegeanbieter und Krankenkasse liegt vor.
Bei der Blankverordnung in der Physiotherapie geht es los mit dem Indikationsbereich für Erkrankungen im Schultergelenk, erklärt der GKV-Spitzenverband. Insgesamt seien rund 100 Indikationen in der entsprechenden Diagnosegruppe EX festgelegt worden.
Ampelsystem: Bei rot gibt es Abschläge
Mit einem Ampelsystem können Physiotherapeutinnen und -therapeuten über die Durchführung der einzelnen physiotherapeutischen Maßnahmen entscheiden und innerhalb einer grünen und roten Phase die vereinbarten Mengen individuell abgeben. Um eine unverhältnismäßige Mengenausweitung zu vermeiden, gibt es in der roten Phase einen Vergütungsabschlag.
“Wir freuen uns, dass nach der Ergotherapie nun auch in der Physiotherapie die Blankoverordnung möglich wird. Für die rund 75 Millionen GKV-Versicherten kann damit die physiotherapeutische Versorgung noch individueller und bedarfsgerechter gestaltet werden. Therapeutinnen und Therapeuten können mit ihrer Expertise so ganz unmittelbar am und mit den Patientinnen und Patienten die am besten geeignete Behandlung entwickeln, eine zwischenzeitliche Abstimmung mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt ist nicht mehr notwendig”, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Therapeuten für Wirtschaftlichkeit verantwortlich
Die Physiotherapeutinnen und -therapeuten müssten mit der Blankoverordnung aber auch mehr Verantwortung übernehmen. Das betreffe nicht nur die eigentliche Behandlung, sondern auch die Wirtschaftlichkeit.