Berlin. Das Muster 52 könnte schon bald entschlackt werden, wie aus einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom Donnerstag (14.12.) hervorgeht. Grund dafür ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), welche Daten Krankenkassen künftig überhaupt noch bei Ärztinnen und Ärzten bei Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit (AU) erfragen dürfen.
Der G-BA schlägt vor, dass Kassen künftig nur noch folgende Informationen abfragen dürfen:
- Diagnosen, die die AU verursachen
- veranlasste diagnostische, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen
- Art und Umfang der Berufstätigkeit; alternativ: mögliche Dauer für eine Arbeitsvermittlung
Derzeit prüft das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss. Kann er so in Kraft treten, wird anschließend das Muster 52 entsprechend angepasst und in seinem Umfang reduziert. Dies dürfte insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte sehr freuen, für die die Nachfragen der Kassen zur Fortdauer einer AU meist viel Zeit in Anspruch nehmen, die dann für die Betreuung von Erkrankten fehlt. red