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KrankenkassenWenig Widerspruch gegen E-Akte

Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte erhalten bald automatisch eine elektronische Patientenakte. Wer das nicht will, muss Widerspruch einlegen. Das tun bisher aber nur wenige. Muss der Widerspruch erleichtert werden?

Bisher widersprechen nur wenige Versicherte der E-PA.

Berlin. Die bevorstehende flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (E-PA) stößt bisher kaum auf Widerstand bei den 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Wie eine Abfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei den größten deutschen Versicherern AOK, Techniker, Barmer und DAK mit insgesamt mehr als 50 Millionen Versicherten ergab, hat bisher nur ein geringer Anteil Widerspruch gegen das geplante automatische Anlegen einer E-Patientenakte eingelegt.

Seit dem Sommer läuft eine Informationskampagne der Kassen. Alle Versicherten werden schriftlich auf die Einführung der E-PA für alle im Januar und die Möglichkeit hingewiesen, gegen ihre Einrichtung Widerspruch einzulegen. Bis Ende September sei der Anteil der rund 27 Millionen AOK-Versicherten, die Widerspruch einlegten, mit einem Prozent sehr gering ausgefallen, teilte ein Sprecher des AOK-Bundesverbands mit.

Eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse (11,7 Millionen Versicherte) sagte, die Widerspruchsquote bei der TK liege bisher im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Barmer (8,6 Millionen Versicherte) hat nach eigenen Angaben mittlerweile fast 90 Prozent ihrer Versicherten angeschrieben. “Uns haben nur wenige Widersprüche erreicht”, sagte ein Sprecher. Die Widerspruchsquote liege deutlich unter den von der Bundesregierung erwarteten 20 Prozent. Eine konkrete Zahl könne man erst zum Ende der Informationskampagne im Januar nennen.

Die DAK-Gesundheit meldet nach Anschreiben fast aller ihrer 5,5 Millionen Versicherten eine Widerspruchsquote von rund einem Prozent. “Diese geringe Quote bestätigt uns darin, dass unsere Versicherten sich gut informiert fühlen und die Vorteile der E-PA für alle erkennen”, sagte Franz-Helmut Gerhards, bei der DAK für die Digitalisierungsstrategie verantwortlich.

Datenschützerin: Einspruch gegen E-PA erleichtern

Nach Einschätzung der neuen Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider muss der Datenschutz bei der E-PA noch verbessert werden. Im Interview mit der Zeitschrift c’t forderte sie vor allem eine bessere Information der Versicherten über die Widerspruchsmöglichkeiten gegen eine E-PA. Die Opt-Out-Lösung sei eine politische Entscheidung gewesen. “Wir versuchen nun, unter diesem Vorzeichen Datenschutzrecht bestmöglich mitzudenken.”

Specht-Riemenschneider sagte, die Information über den Widerspruch sei dabei sehr sensibel. “Denn wenn wir schon die Opt-Out-Lösung haben, muss es selbstverständlich sein, dass die Patientinnen und Patienten bestmöglich informiert werden, wie sie widersprechen können, um sich eine freie Meinung zu bilden.” Im Gesetzgebungsverfahren sei nicht mitgedacht worden, wie informiert werden müsse, zu welchem Zeitpunkt und durch wen. “Und dadurch wird man Menschen auf dem Weg zur E-PA verlieren.”

Die Akte soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte sein und Versicherte ein Leben lang begleiten.

Quelle: dpa

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