Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte sich dafür eingesetzt, jetzt ist es amtlich: Prä- und postoperative Leistungen bei Eingriffen nach Hybrid-DRG können nach dem EBM abgerechnet werden. Die Abrechnung ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 möglich. Die Regelung ist aber zunächst nur auf ein Jahr befristet, teilt die KBV über ihre Praxisnachrichten mit.
Präoperative Untersuchungen rechnen Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte nach den EBM Nrn. 31010 bis 31013 ab. Für die postoperative Behandlung steht Hausärzten die EBM Nr. 31600 zur Verfügung.