Ob nachts oder am Wochenende, sofort ausgeführt oder zeitverzögert etc. - je nach Konstellation stehen in der GOÄ verschiedene Unzeit-Zuschläge zur Verfügung.
Wird bei Privatpatienten ein Besuch erforderlich, sollten Ärztinnen bzw. Ärzte bei der Abrechnung auch an die Unzeit-Zuschläge denken.
EBM
Beim abendlichen Notfallbesuch Abrechnung der 03000, 03220 und der 01411, zusätzlich die 03230. Für die telefonische Beratung (am Samstag) konnte die 01100 abgerechnet werden.
GOÄ
Für den dringenden Besuch am Freitagabend rechnet der Hausarzt die Nr. 50 wegen intensiver Erörterung (zehn Minuten) mit 3,5-fachem Satz und den Zuschlag “F” ab, zusätzlich berechnet er das Wegegeld für 6 km. Die Untersuchung wird mit der Nr. 7 abgerechnet.
Für die Injektion berechnet er neben der Nr. 253 auch die Auslagen für die Ampullen. Die Beratung am Samstag kann mit der Nr. 1 und dem Zuschlag “D” abgerechnet werden.
HZV
Im Landesverband Saarland werden im Rahmen der HZV die Nrn. 01100 und 01101 grundsätzlich als Einzelleistung vergütet; die 01100 bei der AOK mit 20,00 Euro, ansonsten mit 25,00 Euro; die 01101 wird in allen Verträgen (AOK, BKK, IKK, EK, IKKclassic und TK) mit 40,00 Euro honoriert.
Der Notfallbesuch (01411) ist bei den durch GWQ und spectrumK vertretenen BKKen und IKKen sowie bei den EK in der Pauschale enthalten, bei den übrigen Kassen wird er bei Abrechnung der 01410 mit 30,00 Euro vergütet.