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Versorgungsgesetz 1GVSG abgesegnet: Mehr Schatten, aber immer noch etwas Licht

Das Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz (GVSG) wurde vom Bundeskabinett abgesegnet. Zwar sieht der Entwurf weiterhin einige Verbesserungen für Hausarztpraxen wie die Entbudgetierung vor, insbesondere die Streichung des HZV-Bonus ist für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband jedoch nicht nachvollziehbar.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will das GVSG rasch über die Bühne bringen.

Berlin. Es wäre die Chance gewesen, das Thema Patientensteuerung voranzutreiben, so Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. Am Ende habe die Ampel-Koalition beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aber offensichtlich der Mut verlassen.

Besonders die von der FDP eingeforderte Streichung des 30 Euro HZV-Bonus aus dem GVSG, das am Mittwoch (22.5.) vom Bundeskabinett beschlossen wurde, können die Hausärztinnen und Hausärzte nicht nachvollziehen.

„Der HZV-Bonus wäre die Chance gewesen, die dringend notwendige Patientensteuerung im Gesundheitswesen schnell und zielgenau zu fördern. Dass ausgerechnet dieses Projekt nun aus dem Entwurf geflogen ist, zeigt, dass die Ampel-Koalition offensichtlich weder den Willen noch die Kraft hat, die tiefsitzenden, strukturellen Probleme in unserem Gesundheitswesen anzupacken. Insbesondere die FDP steht seit Monaten auf der Reformbremse. Wir werden im parlamentarischen Verfahren weiter darauf drängen, dass dieser Fehler erkannt und korrigiert wird“, erklärt Dr. Markus Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands.

Nicht mehr Geld, aber mehr Freiheit

Dennoch gibt es noch Licht im Gesetz: Es bleibt bei der Entbudgetierung der Hausarztpraxen. Zudem bleibt es bei einer quartalsübergreifenden Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch Kranker, die keinen intensiven Betreuungsaufwand benötigen.

Zukünftig entscheiden die Hausärztinnen und Hausärzte, welcher Patient die Praxis häufiger aufsuchen muss und bei wem zum Beispiel ein Praxisbesuch einmal oder zweimal im Jahr ausreicht, bekräftigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei einer Bundespressekonferenz am Mittwoch (22.5.) im Anschluss an die Entscheidung des Bundeskabinetts.

Im Gesetzestext heißt es jetzt wörtlich: “Die Regelungen über die Versorgungspauschale haben vorzusehen, dass sie je Versicherten unabhängig von der Anzahl und Art der Kontakte des Versicherten mit der jeweiligen Arztpraxis innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur einmal durch eine einzige, die jeweilige Erkrankung behandelnde Arztpraxis abzurechnen ist. Der in Satz 8 genannte Zeitraum soll vier aufeinanderfolgende Kalenderquartale umfassen; er hat mindestens zwei aufeinanderfolgende Kalenderquartale zu umfassen. Die Regelungen über die Versorgungspauschale sind so auszugestalten, dass sie weder zu Mehrausgaben noch zu Minderausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung führen.”

Jahrespauschale an hausärztliche Tätigkeit geknüpft

Außerdem soll es auch bei einer Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags bleiben, die an bestimmte Kriterien geknüpft sein soll. Die Höhe der Vorhaltepauschale kann der Bewertungsausschuss laut Gesetz auch in Stufen beschließen – je nachdem, wie viele Voraussetzungen eine Hausarztpraxis erfüllt.

Zu den Voraussetzungen gehört laut Gesetzestext eine „bedarfsgerechte Versorgung mit Haus- und Pflegeheimbesuchen, bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten, die vorrangige Erbringung von Leistungen aus dem hausärztlichen Fachgebiet, eine Mindestanzahl an zu versorgenden Versicherten sowie die regelmäßige Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur”.

Die Regelungen zur Vorhaltepauschale, so heißt es weiter nüchtern, müssten so ausgestaltet werden, dass sie weder zu Mehr- noch zu Minderausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Die zuvor vielfach kritisierte Samstagssprechstunde findet sich nicht mehr im Gesetz.

Darüber hinaus bleibt es bei der Einführung einer Bagatellgrenze bei der Verordnung von Arzneimitteln – damit würden Regresse faktisch abgeschafft, betonte der Minister.

Hausarztberuf attraktiver gestalten

Ziel des Gesetzes sei, so Lauterbach weiter, den Hausarztberuf attraktiver zu gestalten – auch damit sich mehr Medizinstudierende für diese Richtung entscheiden. Durch Entbürokratisierung (weniger Arzt-Patienten-Kontakte, weniger Regresse), Entbudgetierung und weiteren Möglichkeiten, telemedizinisch zu arbeiten, würde der Beruf deutlich aufgewertet.

Daneben soll das Gesetz dafür sorgen, dass es für Kommunen leichter wird, ein MVZ zu gründen und zu betreiben. Bei investorenbetriebene MVZ wolle man sich im parlamentarischen Verfahren noch einigen und diese künftig verbieten. „Die derzeit ausufernde Kommerzialisierung der Praxen werden wir unterbinden“, unterstrich der Bundesgesundheitsminister.

Lesung noch vor der Sommerpause

Für psychisch Kranke, die in einer akuten, schweren Krise stecken (mit Drogenerfahrung, Suizidgefährdung etc.) sei die Versorgungslage schlecht. In den Wartezimmern der Psychotherapeuten seien diese nicht gerne gesehen, so Lauterbach. Dann würden die Patienten oft in Kliniken landen, und dies bedeute hohe Kosten.

Deshalb werde man Sonderbedarfszulassungen für Psychotherapeuten ermöglichen, die sich dieser Patientengruppe widmen. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten würde eine eigene Bedarfsplanung eingeführt.

Da das Gesetz brandeiligen Charakter habe, werde es noch vor der Sommerpause im Bundestag gelesen werden, kündigte Lauterbach an. Nicht nur Lauterbach oder der Hausärztinnen- und Hausärzteverband haben das parlamentarische Verfahren im Blick, auch Krankenkassen erhoffen sich hier noch Änderungen.

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