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G-BADMP Adipositas: Jetzt regionale Verträge möglich

Im DMP werden nur Leistungen empfohlen, die im Leistungskatalog der GKV sind. Appetitzügler gehören nicht dazu.

Die Gesetzlichen Krankenkassen können seit 1. Juli regionale Verträge zu einem DMP Adipositas abschließen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Anfang Juli mit. Sobald ein Vertrag vorliegt, können sich Versicherte bei ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt in das DMP einschreiben.

Voraussetzung ist, dass Versicherte einen Body-Mass-Index zwischen 30 und 35 und eine Begleiterkrankung haben müssen (zum Beispiel Bluthochdruck, Diabetes mellitus Typ 2 etc.). Ist der BMI gleich oder höher 35, muss keine Begleiterkrankung vorliegen.

Im DMP werden nur Leistungen zur Diagnostik und Therapie empfohlen, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind, macht der G-BA aufmerksam. Deshalb könnten beispielsweise Arzneimittel, die den Appetit zügeln, nicht Teil des DMP sein.

red

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