Berlin. Mit neuen DMP tut sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weniger schwer als die Krankenkassen. Nur so kann man erklären, dass dort immer neue Programme erarbeitet werden, die aber auf der zuständigen regionalen Ebene nicht flächendeckend zu vertraglichen Vereinbarungen führen, die eine Abrechnung der Leistungen zum Gegenstand haben. So wurden zumindest beim DMP Osteoporose jüngst vereinzelt Verträge geschlossen, etwa in Bremen, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein.
Hingegen wurde das neue in der Ärzteschaft umstrittene Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas für Erwachsene zum Beispiel bereits am 6. Mai 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit eigentlich am 1. Juli 2024 in Kraft. Die regionalen Vertragspartner könnten deshalb ab diesem Zeitpunkt Verträge vereinbaren. Um dies auch zu ermöglichen, wird die technische Umsetzung der Dokumentation zeitnah zur Inkraftsetzung vorbereitet und veröffentlicht.
Dann liegt es nur noch an den Softwareherstellern, die allerdings erfahrungsgemäß sechs Monate Zeit für die Umsetzung benötigen. Es wäre somit genügend Zeit für die Kassen, auch für die Honorarvereinbarungen zu sorgen.
DMP Herzinsuffizienz noch ohne Vertrag
Nicht viel besser, was die Honorierungsseite betrifft, geht es dem DMP Herzinsuffizienz. Hier hat der G-BA inzwischen sogar einen Beschluss gefasst, mit dem die Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) Herzinsuffizienz geändert wurden. Seit seiner Erstfassung 2018 gibt es aber noch keine vertragliche Umsetzung.
Unabhängig davon aktualisiert der G-BA trotzdem in regelmäßigen Abständen die Inhalte auf Grundlage des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft. Nach der im Dezember 2023 veröffentlichten Aktualisierung der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Herzinsuffizienz sowie internationaler Leitlinienempfehlungen wurden Anpassungen unter anderem zu Monitoring, Beratung zu Unterstützungsangeboten, therapeutische Maßnahmen und Gruppenangebote vorgenommen. Das in den Anforderungen des DMP ursprünglich vorgesehene besondere Unterstützungsangebot für schwer Erkrankte im Sinne einer individuellen Patientenbegleitung durch proaktive telefonische Betreuung von geschulten MFA (Case Management) wird durch das Angebot des Telemonitorings (gemäß Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz) ersetzt.
Der Unterausschuss DMP wurde vom Plenum beauftragt, bis zum 31. Dezember 2024 einen Vorschlag zur Berücksichtigung von weiteren Unterstützungsmaßnahmen im Sinne eines Case Managements mit Konkretisierungen zu vorgesehenen Leistungen und den davon profitierenden Patientengruppen unter Berücksichtigung der neuen Rechercheergebnisse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu einer Entscheidung vorzulegen. Inwieweit dies zu einer weiteren Anpassung des DMP Herzinsuffizienz führen wird, kann aktuell nicht abgesehen werden.
Für die Umsetzung und den Abschluss von Verträgen könnte dies jedoch ein Grund für weitere Verzögerungen darstellen.
Das wurde angepasst
Bei der medikamentösen Therapie können Patientinnen und Patienten jetzt entweder eine an der Symptomatik und Progression orientierte Stufentherapie erhalten oder es kommt eine initiale Vierfachtherapie in Betracht. Alle Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz sollen dabei mindestens eine Kombination aus zwei prognoseverbessernden Substanzen erhalten, zu denen Angiotensin-Converting Enzyme-Inhibitoren (ACE-Hemmer), Beta-Rezeptorenblocker (Betablocker), Mineralokortikoid-Rezeptor-Antagonisten (MRA) und SGLT2-Inhibitoren zählen. Angiotensin-1-Rezeptor-Antagonisten (ARB) kommen bei einer ACE-Hemmer-Unverträglichkeit in Frage.
Um die nachgewiesene Morbiditäts- und Mortalitätsreduktion der einzelnen Substanzen erreichen zu können, soll eine Titration bis zur Zieldosierung oder maximal tolerierten Dosis für die entsprechenden Substanzen erfolgen. Vier neue Qualitätsziele sollen die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie unterstützen:
- hoher Anteil mit Kombination prognoseverbessernder Substanzen
- jeweils ein hoher Anteil mit erreichter Zieldosierung oder höchster tolerierter Dosis von ACE-Hemmern, Betablockern oder MRA.
Bewegung und Rauchstopp
Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz sollen in ihrem Alltag regelmäßige Bewegung (zum Beispiel Spazierengehen, Treppensteigen, Gartenarbeit) sowie Training in Form von Sport am besten unter Anleitung in Gruppen integrieren. Herzgruppen oder Herzinsuffizienzgruppen stellen dabei eine Option dar. Mit dem Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Muster 56) kann die Patientin oder der Patient nach Genehmigung durch die Krankenkasse an einer entsprechenden Gruppe teilnehmen.
Auch der Raucherstatus soll regelmäßig kontrolliert und die Menschen bei der Abstinenz unterstützt werden.
Der neue Beschluss muss noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geprüft werden. Bei Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP Herzinsuffizienz und die Dokumentation voraussichtlich zum vierten Quartal 2024 in Kraft. Anschließend könn(t)en die regionalen Vertragspartner Verträge zum neuen DMP Herzinsuffizienz vereinbaren, sobald auch hier die technische Umsetzung der Dokumentation durch die Softwarehersteller vorgenommen wurde. (mit jvb)