Bei einem reinen Elektrofahrzeug, mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000 Euro, sind für die private Nutzung bis zum 31.12.2030 pro Monat nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil anzusetzen.
Unten sehen Sie eine Beispielrechnung für die Überlassung eines Elektro-PKWs an ein Teammitglied mit Lohnsteuerklasse I oder IV, welches ganz in der Nähe der Praxis wohnt.