SteuertippsElektroauto als Mitarbeitermagnet

Gutes Personal zu finden und zu halten ist für Praxen äußerst schwierig geworden. Das Gehaltsniveau ist bereits stark gestiegen. Gibt es Wege den Beschäftigten etwas Gutes zu tun, ohne dass der Arbeitgeber hierfür einen hohen finanziellen Aufwand betreiben muss? Das untersuchen wir nachfolgend am Beispiel der Überlassung eines Elektro-Autos.

Die Überlassung eines E-Autos hat insbesondere bei einem niedrigen Bruttolistenpreis große Vorteile.

Bei einem reinen Elektrofahrzeug, mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000 Euro, sind für die private Nutzung bis zum 31.12.2030 pro Monat nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil anzusetzen.

Unten sehen Sie eine Beispielrechnung für die Überlassung eines Elektro-PKWs an ein Teammitglied mit Lohnsteuerklasse I oder IV, welches ganz in der Nähe der Praxis wohnt.

Das Ergebnis ist sehr attraktiv: Vom Gesamtaufwand des Arbeitgebers kommen beim Arbeitnehmer 86 Prozent netto an. Das ist sagenhaft günstig!

Die unattraktivere Variante zum Vergleich sehen Sie links: Entscheidend ist die Relation der Nettolohnerhöhung des Arbeitnehmers zum Gesamtaufwand des Arbeitgebers.

Bei einer Bruttolohnerhöhung erhalten Beschäftigte netto in unserem Beispiel nur 33 Prozent des Gesamtaufwands des Arbeitgebers – also von 526 Euro kommen nur 174 Euro netto beim Arbeitnehmer an. Bei der Überlassung eines Elektro- Autos aber 86 Prozent. Das sind 160 Prozent mehr!

Lösungen nach Maß sind machbar

Es zeigt sich, dass die Überlassung eines E-Autos insbesondere bei einem niedrigen Bruttolistenpreis große Vorteile für beide Seiten bringt. Durch Zuzahlungen des Beschäftigten für die Überlassung, z. B. durch eine teilweise oder volle Gehaltsumwandlung, sind “maßgeschneiderte Lösungen” machbar.

Zudem können Sie den PKW mit Werbung für Ihre Praxis versehen. Dies führt dazu, dass Beschäftigte das “Statussymbol Firmenwagen” fahren.

Meist wird es sinnvoll sein, solche Fahrzeuge zu leasen, damit Sie diese wieder zurückgeben können. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Spielregeln der PKW-Überlassung müssen sauber schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich eine Begrenzung der jährlichen Kilometerzahl.

Fazit

Die Überlassung eines E-Autos ist ein sehr vorteilhaftes Mittel. Im Beispielfall sind für einen Nettovorteil von 390 Euro monatlich lediglich 451 Euro vom Arbeitgeber aufzuwenden. Sie sollten deshalb diese Möglichkeit nutzen, zumal die PKW-Überlassung emotional mehr geschätzt wird als ein höheres Gehalt.

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