"Rauchende Köpfe"Vorlage zum Melden von AU-Zeiten

Wenn sich ein Mitarbeiter krankmeldet, sind die AU-Daten für die Entgeltabrechnung zu speichern. Dabei hilft eine neue Vorlage, die die "Rauchenden Köpfe" erstellt haben.

Für die Meldung von arbeitsunfähigen Mitarbeitern ans Steuerbüro haben die “Rauchenden Köpfe” eine Vorlage erarbeitet.

Auch am Praxisteam gehen Krankheiten leider nicht vorbei. Für Praxischefinnen und -chefs heißt das, auch sie müssen als Arbeitgeber die Krankheitszeiten an das Steuerbüro melden, sofern dies für sie die Personalbuchhaltung übernimmt, um Lohnfortzahlung oder Krankengeldanspruch zu gewährleisten.

Für diese Meldung ans Steuerbüro haben die “Rauchenden Köpfe” eine Vorlage erarbeitet (siehe Kasten links). “Das Formular sollte aber mit der eigenen Steuerkanzlei abgestimmt werden – manche bieten für Praxen auch eigene Entwürfe an, wie sie die Meldung erhalten wollen”, betont Hausärztin Dr. Sabine Frohnes von den “Rauchenden Köpfen”.

Wichtig: Mit dem Jahreswechsel ist der bisherige Arbeitgeberdurchschlag bei Krankmeldungen von gesetzlich Versicherten weggefallen, den diese ihren Vorgesetzten vorlegen mussten. Nun müssen Arbeitgeber die elektronische AU bei der Krankenkasse des Mitarbeitenden abrufen. Wenn sich ein Mitarbeiter krankmeldet, sind die AU-Daten für die Entgeltabrechnung zu speichern (dabei hilft die Vorlage).

Langfristig soll dies Arbeitgeber entlasten. Zum Start könnte es an manchen Stellen aber noch holpern, besonders bei kleineren Kassen, wenn sich etwa der Abruf technisch verzögert.

Übrigens: Vorerst weiterhin nötig ist die AU auf Papier für Arbeitslose, die bei der Arbeitsagentur gemeldet sind. Denn das Jobcenter soll erst ab 2024 an den digitalen Prozess angeschlossen werden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.