Private KrankenversicherungGOÄNeu: “Chance nicht verstreichen lassen!”

Eigentlich sollten die von der Bundesärztekammer gemeinsam mit dem PKV-Verband konsentierte neue GOÄ am 9. Oktober der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der Termin ist allerdings verstrichen. Die Hausärztinnen und Hausärzte fordern gemeinsam mit den Kinder- und Jugendärzten die zeitnahe Umsetzung der GOÄNeu.

Die veraltete GOÄ führt auch zunehmend zu Ärger mit den privaten Versicherern, die Abrechnungen nicht akzeptieren.

Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat gemeinsam mit dem PKV-Verband und der Beihilfe die neue GOÄ (GOÄNeu) abgestimmt und sich dabei auf eine neue Struktur und auch auf Preise für die Leistungen geeinigt. Im September wurde die neue GOÄ den ärztlichen Berufsverbänden vorgestellt, am 9. Oktober sollte das Gebührenwerk der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Wichtig ist die Einigung auch, weil laut BÄK die Novelle der GOÄ parteiübergreifend von einer Verständigung zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband abhängig gemacht wird. Viele Ärztinnen und Ärzte warten auch dringend auf die GOÄNeu, weil die alte zunehmend Probleme bereitet (Intransparenz, viele Leistungen nicht abgebildet, Rechtunsicherheit etc.).

Sowohl der Hausärztinnen- und Hausärzteverband als auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) begrüßen die GOÄNeu und fordern eine zeitnahe Umsetzung.

“Guten Kompromiss gefunden”

„Die tiefergehende Prüfung des Entwurfs hat unseren ersten Eindruck bestätigt: Die neue GOÄ würde die sprechende Medizin und damit auch die hausärztliche Versorgung spürbar stärken. Natürlich gibt es Punkte, die wir uns anders gewünscht hätten. Unterm Strich gilt aber: Die Bundesärztekammer und ihr Präsident haben unter schwierigen Bedingungen einen guten Kompromiss gefunden. Diese Chance sollte die Ärzteschaft auf keinen Fall verstreichen lassen. Ansonsten ist zu befürchten, dass die Novellierung der GOÄ in unerreichbare Ferne rückt“, erklärt Dr. Markus Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes am Freitag (11.10).

Trotz des Kritikpunkts, dass der Kinderzuschlag in der GOÄNeu nur noch einmal pro Konsultation gewährt werden soll, begrüßt auch BVKJ-Präsident Dr .Michael Hubmann den Entwurf der neuen GOÄ: Wir begrüßen, dass nach bald 30 Jahren eine Einigung auf eine neue GOÄ erzielt werden konnte, die sowohl den medizinischen Fortschritt als auch die patientenzentrierte, gesprächsbasierte Medizin besser abbildet.“

BÄK-Präsident kündigt Clearingverfahren an

Offenbar hatten einige ärztliche Vertreter doch Einwände, der Termin am 9. Oktober, bei dem das Gebührenverzeichnis einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden sollte, fand nicht statt.

Einige Verbände hätten Abwertungen im Vergleich zur geltenden GOÄ angemerkt, teilt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in einem Statement am Donnerstag (10.10.) mit. Diese Abwertungen seien „aus den aufwändigen Folgeabschätzungen sowohl auf Seiten der Bundesärztekammer als auf Seiten des PKV-Verbandes bisher nicht ersichtlich“. Es gelte nun die Einschätzungsunterschiede aufklären.

Reinhardt kündigt ein Clearingverfahren an, in dem alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen eingeladen würden. Hier solle das weitere Vorgehen mit Blick auf den nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig beraten werden.

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