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AbrechnungBÄK und PKV-Verband: Auf Preise in GOÄneu geeinigt

PKV-Verband und Bundesärztekammer haben sich auf die Preise in der GOÄneu geeinigt, heißt es in einer Eilmeldung am Mittwoch (11.9.). Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband begrüßt vor allem, dass die sprechende Medizin im Fokus steht und gestärkt werden soll.

Die bisherigen Steigerungssätze (1, 2,3, 3,5) wird es in der GOÄneu nicht mehr geben.

Berlin. Bei einer Anhörung am Mittwoch (11.9.) hat die Bundesärztekammer den rund 165 Ärzteverbänden und Fachgesellschaften die Preise für die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu), auf die sich PKV-Verband und BÄK geeinigt haben, vorgestellt. Das teilt das Deutsche Ärzteblatt mit. Es habe zwar einige kritische Stimmen gegeben – insgesamt habe aber weitgehend Zustimmung geherrscht, so BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

Der PKV-Verband habe der GOÄneu und den neuen Preisen zugestimmt, heißt es weiter. Dies bedeute eine Steigerung der Ausgaben um bis zu 13,2 Prozent bzw. rund 1,9 Milliarden Euro. Mit der Ausgabensteigerung rechne man stufenweise in den nächsten drei Jahren.

Keine Steigerungssätze mehr

Die bisherigen Steigerungssätze (2,3- bis 3,5fach) seien in der GOÄneu nicht mehr zu finden, teilt das Deutsche Ärzteblatt weiter mit, stattdessen gebe es bei komplexen Fällen mit einer medizinischen Begründung Zuschläge. Auch die bisherigen Analogziffern gebe es nicht mehr. Die GOÄneu enthalte etwa 5.500 Gebührennummern und Zuschläge.

Grundsätzlich sieht die GOÄneu eine bessere Vergütung für die sprechende Medizin vor, das Honorar für technische Leistungen fällt hingegen eher niedriger aus.

“Die sprechende Medizin, das Kernelement der hausärztlichen Versorgung, ist in der GOÄ seit Jahrzehnten massiv unterbewertet. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass nun bei der Reform der GOÄ, die zwischen dem PKV-Verband und der Bundesärztekammer konzertiert wurde, die Stärkung der sprechenden Medizin im Fokus steht”, erklären die beiden Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier am Donnerstag (12.9.). Darauf habe der Verband im Entstehungsprozess immer wieder hingewiesen.

Vorstellung am 9. Oktober geplant

Nun haben Verbände und Fachgesellschaften 14 Tage Zeit, sich die GOÄneu noch einmal genauer anzuschauen und eventuell Einwände zu erheben.

“Die Details müssen nun intensiv geprüft werden. Alles, was bisher bekannt ist, deutet darauf hin, dass die neue GOÄ eine Verbesserung für die sprechende Medizin – und damit für die Hausärztinnen und Hausärzte – darstellen würde”, erklären Buhlinger-Göpfarth und Beier. Wichtig sei auch, dass eine neue GOÄ “endlich für die dringend benötigte Rechtssicherheit und Transparenz für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte sorgen” würde.

Wenn die Verbände der GOÄneu zustimmen, soll sie am 9. Oktober der breiteren Öffentlichkeit vorgestellt werden. Bei dieser Veranstaltung will die BÄK gemeinsam mit der PKV den Bundesgesundheitsminister auffordern, die Vorschläge zügig umzusetzen. Bisher hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) auf Forderungen zur Reformierung der GOÄ nicht reagiert.

 

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