Berlin. In der zuletzt 1996 teilnovellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 1982 sind bekanntlich viele medizinische Leistungen nicht mehr abgebildet. Die hilfsweise Abrechnung nach Analog-Ziffern führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Praxen und Privatversicherern. Das bestätigte auch Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) auf Nachfrage im Gesundheitsausschuss am Mittwoch (24.4.).
Ärztinnen und Ärzte seien wegen der veralteten GOÄ dazu gezwungen, für viele Leistungen Analogziffern für die Abrechnung zu finden. Das sei oft nicht einfach und führe zu zahlreichen Auseinandersetzungen, erklärte Reinhardt. Auch für Patienten sei es schwierig, da diese nicht verstehen könnten, wenn zum Beispiel eine kardiologische Leistung auf der Rechnung stünde, eine urologische sei aber erbracht worden.
Mit der Novellierung der GOÄ wolle man Rechtssicherheit und Transparenz für die Ärzteschaft und die Patienten schaffen. Mit dem PKV-Verband und den Fachgesellschaften habe man ein komplettes Leistungsverzeichnis mit rund 5.500 Gebührenordnungspositionen erstellt.
GOÄ “in besonderer Weise schräg”
Die BÄK habe in den letzten anderthalb Jahren außerdem eine Kostenkalkulation durchgeführt, Preise ermittelt und näherungsweise berechnet, welche Folgen die Bepreisung hätte. Nun hätten beide Verhandlungsteams – PKV-Verband und BÄK – einen Kompromissvorschlag vorzulegen, der einerseits die Leistungen ausreichend bewerte, was anderseits für die PKV auch leistbar sei. „Wir rechnen kurz vor der Sommerpause mit einem Ergebnis“, sagte Reinhardt.
Prof. Jürgen Wasem, Medizinmanagement Uni Duisburg-Essen und Vorsitzender des Erweiterten Bewertungsausschusses, erklärte, die GOÄ sei ein Paradebeispiel für Politikversagen.
Die GOÄ sei dabei in besonderer Weise schräg. Dies deshalb, weil ein erheblicher Teil des medizinischen Fortschritts nicht abgebildet sei und auch die Preise von technischen und ärztlichen Leistungen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander stünden.
Technik ist viel billiger geworden
Beispiel dafür sei der Preisverfall im Labor. Leistungen seien heute deutlich kostengünstiger zu erbringen als vor Jahrzehnten. Ärztliche Leistungen jedoch könnten nicht rationalisiert werden und müssten in der GOÄ viel höher bewertet sein.
Im Erweiterten Bewertungsausschuss würden die ärztlichen und technischen Leistungen mindestens alle fünf Jahre neu justiert. Ein solches Gleichgewicht sei in der GOÄ nicht mehr vorhanden.
Mit der Ärzteschaft sei man sich einig: Die GOÄ sei veraltet, unterstrich Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. Die Medizin müsse richtig abgebildet werden, weitere Ziele seien Rechtssicherheit und Transparenz. Ein weiteres Ziel sei, die ärztliche Zuwendung besser zu vergüten.
PKV-Verband: Keine versteinerte GOÄ mehr
Außerdem dürfe die zukünftige GOÄ nicht mehr quasi versteinert sein, sondern man wolle einen Mechanismus einarbeiten, der dann eine kontinuierliche Weiterentwicklung garantiere.
Nicht nur einzelne Leistungen, sondern gleich ganze Leistungsbereiche fehlten in der GOÄ gänzlich, unterstrich Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Spitzenverband Fachärzte (SpiFa), der auf arthroskopische Schulterspiegelungen hinwies.
Beanstandungsquote bereits bei 50 Prozent
Da man auf Analogziffern ausweichen müsse, liege die Beanstandungsquote bei Rechnungen in diesem Bereich bereits bei 50 Prozent.
Ein Vertreter der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) bestätigte die zunehmenden Diskussionen zwischen Ärzten und privaten Versicherern vor dem Gesundheitsausschuss.
Die Untersuchung in einer kleineren PVS habe ergeben, dass allein dort 6.000 Analogbewertungen mit individuellem Charakter nachweisbar gewesen seien. Dies schmälere auch die Akzeptanz dieses Abrechnungswesens zunehmend.