Berlin. Trotz scharfer Kritik von vielen Seiten hat das Bundeskabinett am Mittwoch (15.5.) grünes Licht für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gegeben.
Weiterhin soll es demnach möglich sein, dass die Bundesländer einzelne Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Einrichtungen bestimmen können. Diese sollen auch ambulante Leistungen „aufgrund einer Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung“ erbringen dürfen.
Das erzürnt den Hausärztinnen- und Hausärzteverband besonders, denn in Planungsbereichen mit freien Hausarztsitzen müsste dann der KV-Zulassungsausschuss zum Beispiel einer kleinen Klinik vor Ort eine Ermächtigung für die hausärztliche Versorgung erteilen.
Länder können entscheiden
Nachdem der Gesetzentwurf zur Klinikreform das Bundeskabinett passiert hat, verteidigte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) die Reform bei der anschließenden Bundespressekonferenz.
Die Reform sei „sehr radikal“ sagte Lauterbach. Es erlaube jedem Land, zum Beispiel an zehn Standorten Wirbelsäulenchirurgie durchzuführen – sofern an diesen Standorten die Qualitätskriterien erfüllt würden. Es könnte sich auch um Standorte handeln, wo dies bislang nicht durchgeführt worden sei. Die Reform werde den Ländern einen Radikalumbau ermöglichen.
Keine komplizierten Op an kleinen Kliniken
Eine große Insolvenzwelle der Kliniken, wie immer wieder befürchtet, werde es nicht geben, versicherte Lauterbach. Vielmehr könnten zum Beispiel kleine Kliniken Basisversorgung anbieten und kleinere Standard-Op (wie Blinddarm, Gallenblase, Knochenbrüche) abdecken.
Andererseits würde es mehr Spezialisierung geben. Dadurch, dass beispielsweise komplizierte Krebs-Op durchgeführt oder Schlaganfälle oder Herzinfarkte an zertifizierten Zentren durchgeführt würden, könnten zehntausende Menschenleben pro Jahr gerettet werden.
Dank der Vorhaltepauschalen seien Kliniken auch nicht mehr gezwungen, möglichst viele Op aus rein ökonomischen Gründen durchzuführen.
Ärzteschaft weist auf eigene Eckpunkte hin
Beim 128. Deutschen Ärztetag hatte die Ärzteschaft eine Woche zuvor gefordert, dass eine Reform des stationären Sektors zügig erfolgen müsse und zwar entsprechend den gemeinsamen Eckpunkten von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Marburger Bund und dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband.
Jegliche Vorschläge, stationäre Versorgungseinrichtungen für die hausärztliche Versorgung zu öffnen, lehnten die ärztlichen Delegierten in Mainz ab.
Der erste Durchgang des Gesetzes im Bundesrat ist für den 14. Juni geplant. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.