Das Qualifizierungschancengesetz, das im Wesentlichen am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, hat laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein zentrales Ziel: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen von einer Weiterbildungsförderung profitieren können – unabhängig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind.
Die Voraussetzung dafür ist, dass sie vom digitalen Strukturwandel oder dem Strukturwandel allgemein betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten (“Engpassberuf”). Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert.
MFA gelten als Engpassberuf
Laut der Agentur für Arbeit zählen auch Medizinische Fachangestellte (MFA) zu den Engpassberufen. Bei der Arbeitsagentur werden bundesweit 8.149 freie Arbeitsstellen für MFA und 4.471 Ausbildungsstellen zur MFA gelistet (Stand 23. Mai 2024). Die Angebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich weiterbilden möchten, sind immens.
Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) waren Stand 28. Mai bundesweit rund 24.300 Angebote allein unter dem Schlagwort “Praxismanagement” in der Weiterbildungsdatenbank der BA hinterlegt (online zu finden unter www.hausarzt.link/aEnwd).
Bis zu 100 Prozent der Ausbildungskosten werden übernommen
Die Übernahme von Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit ist sowohl bei Arbeitslosen als auch bei Arbeitnehmenden möglich, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen. Beschäftigte können sich laut BA zum Beispiel bei einem zugelassenen Bildungsträger extern in einem Umfang von mehr als 120 Zeitstunden weiterbilden.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden bis zu 100 Prozent der Ausbildungskosten übernommen, dem Arbeitgeber werden bis zu 75 Prozent des Gehalts erstattet. Das kann etwa für eine Arztpraxis interessant sein, die eine fachfremde Kraft einstellt, die zum Beispiel am Empfang etwas unterstützt und per Weiterbildung Aufgaben des Praxismanagements erlernt.
Wie gefördert wird und welche Fördergelder auch Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden in Anspruch nehmen können, sollte laut BA in einem Beratungsgespräch abgeklärt werden.