MFA gesuchtQualifizierungschancengesetz: Weiterbildung wird gefördert

Ob arbeitslos oder berufstätig: Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll jedem die Möglichkeit zur Weiterbildung eröffnet werden. Auch Arbeitgeber können profitieren.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können dank Qualifizierungschancengesetz von Fördergeldern und Zuschüssen profitieren.

Das Qualifizierungschancengesetz, das im Wesentlichen am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, hat laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein zentrales Ziel: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen von einer Weiterbildungsförderung profitieren können – unabhängig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind.

Die Voraussetzung dafür ist, dass sie vom digitalen Strukturwandel oder dem Strukturwandel allgemein betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten (“Engpassberuf”). Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert.

MFA gelten als Engpassberuf

Laut der Agentur für Arbeit zählen auch Medizinische Fachangestellte (MFA) zu den Engpassberufen. Bei der Arbeitsagentur werden bundesweit 8.149 freie Arbeitsstellen für MFA und 4.471 Ausbildungsstellen zur MFA gelistet (Stand 23. Mai 2024). Die Angebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich weiterbilden möchten, sind immens.

Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) waren Stand 28. Mai bundesweit rund 24.300 Angebote allein unter dem Schlagwort “Praxismanagement” in der Weiterbildungsdatenbank der BA hinterlegt (online zu finden unter www.hausarzt.link/aEnwd).

Bis zu 100 Prozent der Ausbildungskosten werden übernommen

Die Übernahme von Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit ist sowohl bei Arbeitslosen als auch bei Arbeitnehmenden möglich, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen. Beschäftigte können sich laut BA zum Beispiel bei einem zugelassenen Bildungsträger extern in einem Umfang von mehr als 120 Zeitstunden weiterbilden.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden bis zu 100 Prozent der Ausbildungskosten übernommen, dem Arbeitgeber werden bis zu 75 Prozent des Gehalts erstattet. Das kann etwa für eine Arztpraxis interessant sein, die eine fachfremde Kraft einstellt, die zum Beispiel am Empfang etwas unterstützt und per Weiterbildung Aufgaben des Praxismanagements erlernt.

Wie gefördert wird und welche Fördergelder auch Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden in Anspruch nehmen können, sollte laut BA in einem Beratungsgespräch abgeklärt werden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.