Weiterbildung: Enorme Zuschüsse für Arztpraxen
Bei Unternehmen, die bis zu 49 Angestellte beschäftigen – also in der Regel auch Arztpraxen – haben sich die Förderungen seit dem 1. April 2024 nochmals verbessert, sagt Joachim Giese, Vorstand der WBS Training AG, im Gespräch mit “Der Hausarzt”.
Im noch recht frisch nachgebesserten Qualifizierungschancengesetz (siehe Artikel “Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildung wird gefördert“) ist nämlich verankert, dass oben beschriebene kleinere Unternehmen 100 Prozent der Lehrgangskosten und zusätzlich 75 bis 100 Prozent der Lohnkosten bezahlt bekommen. Hausärztinnen oder Hausärzte, die zum Beispiel ihre MFA fit für die Digitalisierung machen möchten, können das also nahezu kostenlos tun.
Voraussetzung für die Förderung ist nur, sagt Robert Magiera, Leiter des WBS Training-Beraterteams, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige, angestellte Person handelt, die nicht die Geschäftsführung innehat. Ob die Lohnkosten zu 75 oder gar zu 100 Prozent übernommen werden, hängt von verschiedenen Faktoren (zum Beispiel Umschulung mit Abschluss) ab.
Der Bildungsanbieter WBS Training ist zwar an rund 270 Standorten in Deutschland vertreten. Die Lehrinhalte finden aber zu 100 Prozent virtuell in 3D-Räumen statt. Schon 2008 startete das Bildungsunternehmen mit virtuellen Angeboten. Jeder Teilnehmende, der einen Weiterbildungskurs bucht, erhält das erforderliche technische Equipment, meldet sich an und kann mit seinem Avatar den virtuellen Raum betreten. Weiterbildungskurse sind in Teilzeit oder Vollzeit möglich.
Möglich sind auch individuell zusammengestellte Lehrinhalte, sagt Magiera, für die jedoch mindestens zwölf Teilnehmende zusammenkommen müssten. Das könnte zum Beispiel dann gelingen, wenn sich mehrere Ärztinnen und Ärzte (auch aus dem gesamten Bundesgebiet) oder auch ein Praxisverbund einig sind, dass ihre MFA zum Beispiel ein spezielles EDV-Programm lernen sollen. Allerdings, sagt Magiera, sollte eine Weiterbildung schon einen gewissen zeitlichen Umfang haben, damit die Förderung fließt.
Und wenn eine Bildungsmaßnahme abgebrochen wird? Sollte das geschehen, ist eine Rückzahlung der bereits gezahlten Gelder nicht vorgesehen, sagt Giese. Wenn in einer Praxis wegen Krankheit anderer Mitarbeiter eine Unterbrechung stattfinden muss, suche man gemeinsam nach Lösungen – etwa noch nicht absolvierte Lerninhalte später nachzuholen.
Interessieren sich Praxen für die Förderung, können sie sich einfach an einen AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierten Bildungsanbieter wenden, sagt Giese. Die zertifizierten Bildungsanbieter beraten und übernähmen auch die nervigen Arbeiten rund um die Formalien.