Gerade in Großstädten wie Berlin, Frankfurt und München sind die Wohnungsmieten in den letzten Jahren rasant gestiegen – in der Hauptstadt innerhalb eines Jahres sogar um 18,4 Prozent. Bei Gewerbemieten verhält es sich ähnlich.
Während jedoch viele andere Betriebe höhere Kosten an ihre Klientel weitergeben können, bleibt uns Hausärztinnen und -ärzten diese Möglichkeit nicht. Wir werden zum Spielball von Vermietenden, die maximale Wertschöpfung erzielen wollen.
Soziale Aspekte, zum Beispiel dass mitunter jahrzehntelang praktizierende Kolleginnen und Kollegen ihre Existenz verlieren und damit Patientinnen und Patienten ihre Praxis um die Ecke, sind eher von nachrangigem Interesse (siehe Artikel “Steigende Mieten: Wenn Praxen ‘obdachlos’ werden“). Vielmehr wird bei Neuvermietungen häufig lieber mit einer ruhigen Bürogemeinschaft ein Vertrag geschlossen als mit einer hausärztlichen Praxis, in der es tagein, tagaus zugeht wie im Taubenschlag.
Es gibt durchaus Fördermöglichkeiten für Praxen; so unterstützen beispielsweise einige Kommunen auf dem Land Niederlassungswillige mit Räumlichkeiten oder Parkplätzen. In vielen Ballungsgebieten hingegen sind die Bezirke leider noch nicht so weit – auch weil diese zum Teil offiziell als hausärztlich “überversorgt” gelten, ohne dass die spezifische Situation vor Ort berücksichtigt wird.
Hier besteht dringender Änderungsbedarf. Kommunen und KVen müssen bundesweit in die Pflicht genommen werden – sonst werden sukzessive immer mehr Hausärztinnen und Hausärzte mit ihren Praxen “obdachlos”.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier
Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
Bundesvorsitzender und Bundesvorsitzende Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.