Die Versorgung von sekundär heilenden Wunden gehört zum hausärztlichen Tagesgeschäft. Die Abrechnung im EBM ist mitunter aber komplex. Diese Ausschlüsse und Kombinationsmöglichkeiten sollten Praxen kennen.
Ein Mann mit einer schlecht heilenden Wunde wird in der Praxis behandelt (siehe Kasuistik unten).
EBM
Beim Erstkontakt Abrechnung der Nummern 03000, 32128 (CRP) und 32025 (BZ). Beim dritten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kann die 02310 abgerechnet werden und zwar einmal im Behandlungsfall.
GOÄ
Die GOÄ ermöglicht beim ersten Kontakt die Nrn. 1, 5, 3514 (BZ), 3524 (CRP), 298, 2006, 200 und schließlich die 70. Am Folgetag kann erneut abgerechnet werden: Entfernung von Nekrosen (Nr. 2006), Verband (Nr. 200) und die Nr. 250 für die Blutentnahme.
Neben der 200 können die Kosten für den Polyurethan-Schaumverband als Auslage berechnet werden, sofern dieser dem Patienten nicht rezeptiert wird. Die Laborparameter aus der Laborgemeinschaft dürfen als eigene Leistung abgerechnet werden.
HZV
In den HZV-Verträgen im Landesverband Hamburg wird die Versorgung einer chronischen Wunde gemäß 02310 allein von der AOK als Einzelleistung vergütet.
Das Honorar beträgt 22 Euro und kann maximal fünfmal im Quartal abgerechnet werden. Bei allen anderen Verträgen (BKKen/IKKen, EK, IKKclassic und TK) ist die Leistung mit der Pauschale vergütet.
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