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EBMBegleitung in die Klinik und Verweilen: Selten, aber Abrechnung möglich

Bei einem Hausbesuch müssen Hausärzte eher selten aus medizinischen Gründen beim Patienten verweilen, ohne ansonsten berechnungsfähige Leistungen zu erbringen. Gleiches gilt für eine ggf. im Anschluss nötige Transportbegleitung ins Krankenhaus. Trotzdem sollte man diese Leistungen kennen, zumal sie nicht nur im ärztlichen Notdienst berechnungsfähig sind.

Während der Sprechstunde ist eine Klinikbegleitung nicht umsetzbar, bei Hausbesuchen oder im Notdienst aber schon mal erforderlich. Je nach Dauer ist die Leistung auch mehrfach berechnungsfähig. Dagegen wird das Verweilen sicherlich öfter erbracht, kann von Hausärzten in der Regelversorgung aber nicht abgerechnet werden. Was für Fachärzte immer möglich ist, ist Hausärzten nur im Notdienst erlaubt. In diesen Fällen sollte immer an diese Leistung gedacht werden, um kein Honorar zu verschenken.

WICHTIG: Auch das Verweilen kann, je nach Zeitaufwand, mehrfach berechnet werden. Aber nur, wenn jeweils weitere 30 Minuten vollständig verweilt werden und nur bei einem Hausbesuch, nicht (wie bei der GOÄ) auch bei Behandlungen in der Praxis. Die 01416 und 01440 EBM können aber nicht nebeneinander angesetzt werden – sie schließen sich gegenseitig beim gleichen Arzt-Patientenkontakt aus.

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