Bei einem Hausbesuch müssen Hausärzte eher selten aus medizinischen Gründen beim Patienten verweilen, ohne ansonsten berechnungsfähige Leistungen zu erbringen. Gleiches gilt für eine ggf. im Anschluss nötige Transportbegleitung ins Krankenhaus. Trotzdem sollte man diese Leistungen kennen, zumal sie nicht nur im ärztlichen Notdienst berechnungsfähig sind.
Während der Sprechstunde ist eine Klinikbegleitung nicht umsetzbar, bei Hausbesuchen oder im Notdienst aber schon mal erforderlich. Je nach Dauer ist die Leistung auch mehrfach berechnungsfähig. Dagegen wird das Verweilen sicherlich öfter erbracht, kann von Hausärzten in der Regelversorgung aber nicht abgerechnet werden. Was für Fachärzte immer möglich ist, ist Hausärzten nur im Notdienst erlaubt. In diesen Fällen sollte immer an diese Leistung gedacht werden, um kein Honorar zu verschenken.