Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

TIKIM jetzt updaten

Für KIM-Dienste steht die neue Version 1.5 zur Verfügung. Warum Praxen jetzt umstellen sollten.

Für KIM steht ein Update an.

Berlin. Praxisteams sollten zeitnah ihren KIM-Dienst aktualisieren, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (22.8.) mit. Umgestellt werden soll auf die neue Version 1.5, die jüngst zertifiziert wurde. Die KBV rät, dies zeitnah in Angriff zu nehmen, da die alte Variante 1.0 je nach Anbieter spätestens Ende September ihre Zulassung verliert.

Die Umstellung soll für Ärztinnen und Ärzte auch Verbesserungen bringen, so die KBV. So sollen größere Dateien verschickt werden können, den Mailclient sollen Praxisteams leichter in ihre Praxissoftware integrieren können und Inhalte von KIM-Nachrichten sollen automatisch besser zugeordnet werden können.

Sollte das KIM-Update Kosten verursachen, sind diese mit der monatlichen TI-Pauschale abgedeckt, schreibt die KBV. jvb

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.