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Editorial HA 11/24Bald kurze Leine für PVS-Anbieter

Bei der Digitalisierung werden Sie viel in die Pflicht genommen. Zum Beispiel sind Sie dafür verantwortlich, die Daten in ihrer Praxis gut zu schützen. Ein Konzept, wie Sie bei den so wichtigen Backups vorgehen können, stellen Ihnen die “Rauchenden Köpfe” vor (siehe Artikel “3,2,1, Meins: Praxisdaten richtig schützen“.

Ein anderes Thema sind die vielen elektronischen Dienste von E-Rezept bis zur E-Patientenakte in 2025. Hier wurde in der Vergangenheit viel auf dem Rücken der ärztlichen Praxen erprobt. Und bei Störungen konnte die Gematik eher wie ein zahnloser Tiger agieren, hatte sie bislang doch kaum Sanktionsmöglichkeiten, wie Interims-Geschäftsführer Dr. Florian Hartge kürzlich “Der Hausarzt” gestand (siehe Artikel “Die E-PA ist nicht für die Versorgung gedacht“). Das soll sich mit dem Digitalagenturgesetz ändern!

So soll die Gematik die Nutzerfreundlichkeit von Praxisverwaltungssystemen (PVS) zertifizieren. Ebenso soll sie Bußgelder gegen TI-Dienstleister verhängen, wenn diese die Vorgaben nicht umsetzen. Darüber hinaus sollen PVS-Wechsel künftig reibungslos laufen – klappt dies nicht, sollen Praxen Schadenersatz erhalten.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht viele gute Ansätze im Gesetzentwurf. “Die PVS-Hersteller müssen endlich stärker an die Kandare genommen werden. Viele sorgen mit veralteter Technik und Knebelverträgen dafür, dass es unmöglich gemacht wird, sinnvolle Digitalisierungstools in den Praxen zu nutzen”, sagt Bundesvorsitzender Dr. Markus Beier.

Die neuen Regeln müssten aber alltagspraktikabel umgesetzt werden. So bleibe keine Zeit den Entschädigungen hinterherzulaufen. Und bisher würden einige Innovationen nicht den Weg in die Praxen finden, weil sich “Hersteller einfach weigern, ihre Schnittstellen für externe Anbieter zu öffnen”, kritisiert Beier. “Dieser Punkt fehlt im Gesetz noch komplett!”

Ihre

Johanna Dielmann-von Berg

Chefredakteurin “Der Hausarzt”

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