AbrechnungFazialisparese: GOÄ 800 im Fokus Dr. Heiner Pasch 3 Min. 12. August 2022 HA 13/22 Ein Privatpatient stellt sich mit Gesichtslähmung vor. Hier kommt die eingehende neurologische Untersuchung GOÄ Nr. 800 zum Einsatz, die auch Hausarztpraxen abrechnen dürfen. © sframephoto - iStockphotoPatient mit Faszialparese: Was lässt sich abrechnen? Fazialisparese: GOÄ 800 im FokusEBMGOÄHZVSchwerpunkt: GOÄ Nr. 800UntersuchungsumfangAusschlüsse EBM Bei Erstkonsultation rechnet der Hausarzt die Versichertenpauschale (03000) und die Chronikerziffer I (03220) ab. Die Laboranalysen werden teils durch die Laborgemeinschaft, teils durch den Laborarzt angesetzt. Am Folgetag neben der 03221 dreimalige Abrechnung der 03230 bei erheblichem Informationsbedarf des Patienten und ausführlichem Gespräch (32 Minuten) über die möglichen Differentialdiagnosen hinsichtlich der Genese der Lähmung. GOÄ Bei Abrechnung mit der GOÄ wird neben der Beratung (Nr. 1) die Untersuchung mit den Nrn. 7 und 800 in Rechnung gestellt. Die Blutentnahme kann mit der Nr. 250 abgerechnet werden, zusätzlich die Laboranalysen aus den Abschnitten M1 und M2 als Einzelleistung. Das Gespräch am Folgetag ist mit der Nr. 3 und wegen der Beratungslänge mit gesteigertem Faktor berechenbar. HZV Im Bereich des LV Braunschweig sind alle Leistungen Teil der jeweiligen Quartalspauschalen in den Hausarztverträgen. Für die BKKen/IKKen sind dies die P1 (GWQ: 1x/Jahr 66 Euro; spectrumK: 1x/Jahr 16 Euro) und die P2 (GWQ: 3x/Jahr 42 Euro; spectrumK: 4x/Jahr 40 Euro). Weiterlesen Abrechnung Klaviatur der GOÄ-Zuschläge Abrechnung Kompressionstherapie im EBM Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. Login Sie haben noch kein Passwort? 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