Bochum/Berlin. Über alle Tarifgruppen sollen die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten ab 1. März 2024 um 7,4 Prozent steigen. Darauf hatten sich der Verband der medizinischen Fachangestellten (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) am 8. Februar in der vierten Verhandlungsrunde geeinigt.
Am Dienstag (20.2.) haben die Tarifparteien nach Ablauf der Erklärungsfrist den Gehaltstarif veröffentlicht.
Praxen brauchen zeitnahe Gegenfinanzierung
„Dass vmf und AAA nun eine Einigung erzielt haben, ist eine gute Nachricht. Die Praxisinhaber müssen jetzt aber auch in die Lage versetzt werden, diese Gehaltssteigerungen tragen zu können. Dies ist bisher angesichts der chronischen Unterfinanzierung der Hausarztpraxen vielerorts extrem herausfordernd – und hätte längst passieren müssen”, erklärt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband am Dienstag (20.2.).
Auch die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich für diejenigen, die im vmf bzw. AAA orgqanisiert sind, ab dem 1. März. Im ersten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung von 920 auf 965 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 995 auf 1.045 Euro und im dritten von 1.075 auf 1.130 Euro.
Zudem haben sich vmf und AAA auf eine einmalige Inflationsausgleichsprämie von 500 Euro geeinigt. Diese sollen sowohl Auszubildende als auch vollzeitbeschäftigte MFA erhalten. Bei Teilzeitbeschäftigten richte sich die Prämie nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Abstand zu Pflegefachkräften verringert
„Es ist uns gelungen, die Gehälter beim Berufseinstieg deutlich zu verbessern, um nicht immer mehr junge Kolleginnen und Kollegen zu verlieren. Das Einstiegsgehalt erhöht sich zum 1. März 2024 auf 2.700 Euro, so dass sich der Stundenlohn von 13,22 Euro auf 16,17 Euro erhöht“, erklärt vmf-Präsidentin Hannelore König nach Bekanntgabe des neuen Tarifvertrags.
„Wir haben mit dem Tarifabschluss einen weiteren Schritt getan, um den Gehaltsabstand zu Pflegefachkräften zu verringern und damit nicht noch mehr Beschäftigte an andere Branchen zu verlieren“, fügt Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA hinzu.
“Unsere Medizinischen Fachangestellten halten unsere Praxen durch ihren unermüdlichen Einsatz nicht nur am Laufen, sie spielen auch in der Patientenversorgung eine immer zentralere Rolle und übernehmen dort mehr und mehr Verantwortung. Diese essenzielle Arbeit, die auch mit einer hohen Belastung und viel Stress einhergeht, muss entsprechend vergütet werden – da sind sich Ärztinnen und Ärzte wie Medizinische Fachangestellte mehr als einig. Damit sich die Lage in den Praxen und damit auch der Medizinischen Fachangestellten endlich verbessert, müssen die jahrelangen Versäumnisse von Politik und Krankenkassen jetzt dringend aufgeholt werden”, so der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt zehn Monate – er läuft also bis zum 31.12.2024. Wie schon erwähnt, ist der Tarifvertrag nur für diejenigen Praxen verpflichtend, in den MFA und die Ärztinnen und Ärzte im vmf bzw. AAA Mitglied sind. Für die nicht organisierten MFA bzw. Praxischefinnen und -chefs dient der Tarifvertrag häufig als Richtschnur.
Die neue Gehaltstabelle finden sie unter: MFA-Tarifvertrag