Berlin. Die neue Heilmittel-Richtlinie tritt erst am 1. Januar 2021 in Kraft. Das hat der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (3.9.) beschlossen. Ursprünglich war als Stichtag der 1. Oktober angesetzt. Die Verschiebung um ein Quartal hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantragt.
Denn nach deren Auskunft seien viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) noch nicht aktualisiert. Es hätte daher zu zahlreichen falsch ausgestellten Heilmittelverordnungen kommen können, begründet der G-BA. Zudem erhöhe dies den Prüfaufwand seitens der Heilmittelerbringer.
Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies, dass die Formulare 13, 14 und 18 noch gültig bleiben und weiter verwendet werden sollen, erklärt die KBV. Erst ab 1. Januar kommt das neue Formular 13 zum Einsatz, das dann für alle Heilmittel-Verordnungen greift.
Corona-Ausnahme endet im September
Cave: Nur noch bis 30. September gilt aufgrund der Corona-Pandemie bei Heilmitteln, dass die Behandlung erst innerhalb von 28 Tagen beginnen muss. Normalerweise sind es 14 Tage. Da den verlängerten Beginn auch die neue Heilmittel-Richtlinie vorgesehen hätte, wäre diese Corona-Sonderregel für Praxen nahtlose ineinander übergegangen. Sollte die Corona-Ausnahme nicht verlängert werden, gilt für das vierte Quartal 2020 vorübergehend wieder die 14 Tagefrist!
Erst ein Viertel zertifiziert
Zum Hintergrund: Damit die neue Heilmittel-Richtlinie starten kann, muss die KBV die PVS zertifizieren. Jedoch hätten die Hersteller nur für etwa ein Viertel der Softwareprodukte, für die eine Zertifizierung angekündigt war, auch die dafür nötigen Unterlagen eingereicht. Der G-BA rechnet allerdings damit, dass die Hersteller nun das weitere Quartal nutzen, um die Zertifizierungen zu abzuschließen.