kurz + knappIndustrie könnte laut Vorschlag im G-BA mitreden

Die Stiftung des Rhön-Klinikum-Gründers Eugen Münch hat ein Konzept für eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgelegt. Geht es nach deren Vorschlägen, könnten über die Politik bald Industrieinteressen im höchsten Gremium ein Mitspracherecht haben. Dem vor allem ökonomisch argumentierenden Papier zufolge soll es neun statt drei hauptamtliche, unabhängige Mitglieder haben – die nicht mehr direkt von Ärzten und Kassen vorgeschlagen, sondern gewählt werden sollen. Drei weitere Unabhängige sollen vom Gesundheitsausschuss des Bundestags gewählt werden. Damit sollten, so die Autoren, „bisher nicht repräsentierte Interessengruppen“ gestärkt werden. Papier unter: http://hausarzt.link/qorjo

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.