Neuer HZV-Vertrag mit der BAHN-BKK Nächste HZV-Station: Bahn-BKK

Pünktlich zum vierten Quartal 2023 können interessierte Hausärztinnen und Hausärzte mit einem neuen bundesweiten HZV-Vertrag mit der BAHN-BKK starten. Versorgungs- und finanzwirksam wird er zum 01. Januar 2024.

Der HZV-Vertrag mit der BAHN-BKK setzt auch auf Früherkennung von Begleiterkrankungen.

Seit Beginn des 4. Quartals können Hausärztinnen und Hausärzte auf www.hausarztservice-online.de ihre Teilnahme am HZV-Vertrag mit der BAHN-BKK beantragen. Eine Patienten-Einschreibung ist zu diesem frühen Zeitpunkt bereits offline per Einschreibebeleg möglich.

Der Vertrag gilt bundesweit, ausgenommen sind derzeit nur noch Brandenburg und Baden-Württemberg.

Erfüllen die Hausärztinnen und Hausärzte die Teilnahmevoraussetzungen, zu denen neben der Kassenzulassung und einem Vertragsarztsitz vor allem die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung und die an DMP (Diabetes Typ 2, Asthma, COPD und KHK) gehören, können sie ihre Patienten ab dem ersten Quartal 2024 auch online einschreiben.

Ähnliche Vergütungspositionen wie im Techniker-HZV-Vertrag

Ab diesem Zeitpunkt ist der neue HZV-Vertrag mit einer der größten Betriebskrankenkassen dann auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt und abrechenbar.

Erfahrenen HZV-Praxen dürften die Vergütungspositionen bekannt vorkommen, ähneln sie doch sehr der Honoraranlage des Techniker-HZV-Vertrags.

Neben den Pauschalen P2 (Betreuungspauschale) in Höhe von 43 Euro/Quartal und der P3 (Besondere Betreuungspauschale für Chroniker) in Höhe von 25 Euro/Quartal, setzt der Vertrag vor allem auf die Arztentlastung, (digitale) Innovationen und den Einsatz von Telemedizin. Das spiegelt sich vor allem in den Zuschlägen wider.

VERAH® zur Arztentlastung

Diese gibt es nicht nur für den Einsatz einer VERAH®, die Vergütung des Hausbesuchs einer VERAH® mit telemedizinischer Ausstattung wurde ebenfalls bei den Zuschlägen berücksichtigt.

Mit dieser besonderen Technik können bestimmte Messwerte in die Praxis übertragen und der Arzt bei Bedarf per Video in die Wohnung des Patienten zugeschaltet werden.

Stärkung der sprechenden Medizin und Früherkennung

Gerade der Einsatz von arriba® im Shared Decision Making zahlt auf die Aufwertung der sprechenden Medizin in der hausärztlichen Praxis ein.

Im persönlichen Gespräch unter Einsatz dieses Tools werden nicht nur gemeinsam Therapieoptionen abgewogen, gleichzeitig wird auch die Arzt-Patienten-Bindung deutlich verstärkt.

Außerdem setzt der HZV-Vertrag mit der BAHN-BKK auf Früherkennung von Begleiterkrankungen wie LUTS, diabetischer Neuropathie, pAVK oder einer chronischen Nierenerkrankung.

Hier wird sowohl die Untersuchung als auch die Nachsorge bei positivem Befund mit je 15 Euro vergütet.

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