Dr. Markus Beier im Gespräch“Gute Versorgung wird belohnt”

Im Hausarztvertrag mit der TK gibt es zum 1. Juli einige Neuerungen: So werden Praxen gezielt dafür honoriert, eine gute Versorgungsstruktur vorzuhalten, erklärt Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des HÄV.

Der Hausarztvertrag mit der TK wurde weiterentwickelt.

Vorab ein wichtiger Hinweis: Die hier beschriebene Vertragsweiterentwicklung gilt für die über das HÄVG Rechenzentrum abzurechnenden HZV-Verträge mit der Techniker Krankenkasse außerhalb Baden-Württembergs. Der TK-Vertrag in Baden-Württemberg ist von den Änderungen nicht betroffen!

Der TK-Vertrag wurde nun weiterentwickelt. Was dürfen Ihre Kolleginnen und Kollegen erwarten?

Dr. Markus Beier: Es ist in den Verhandlungen gelungen, eine ganze Reihe von Verbesserungen durchzusetzen – sowohl struktureller als auch finanzieller Art. Wir sind mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden. Es zeigt auch noch einmal deutlich: Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) wächst und entwickelt sich weiter.

Was ist denn die größte Veränderung?

Ganz wichtig ist die Einführung einer kontaktunabhängigen Struktur- und Qualitätspauschale von sechs Euro pro Quartal. Dazu kommen der etablierte Psychosomatikzuschlag und der neue arriba-Zuschlag. Bei 100 eingeschriebenen TK-HZV-Patienten kommen so schon mal knapp 4.400 Euro pro Jahr zusammen – unabhängig davon, ob es einen Kontakt gab oder nicht.

Damit erhalten die Praxen endlich Geld dafür, dass sie eine gute Versorgung vorhalten. Die Feuerwehr wird ja auch nicht erst bezahlt, wenn sie ausrückt, sondern dafür, die Strukturen bereitzustellen, denn das kostet Geld.

Das ist aus unserer Sicht der Weg der Zukunft und etwas, das es im Kollektivvertrag überhaupt nicht gibt. Dass wir hier mit der größten Kasse Deutschlands einen Schritt weitergekommen sind, ist sehr positiv.

Gibt es auch in anderen HZV-Verträgen kontaktunabhängige Pauschalen?

Ja, beispielsweise bei der AOK Baden-Württemberg und im bundesweiten IKK-Vertrag. Einer der Grundgedanken der HZV ist es ja, dass nicht mehr jeder Handgriff einzeln bezahlt wird und sich die Kolleginnen und Kollegen mit unzähligen Einzelziffern rumschlagen müssen, sondern dass die Vergütung viel stärker pauschaliert wird.

Neben den bekannten Jahres- und Quartalspauschalen sowie den Chronikerpauschalen müssen kontaktunabhängige Pauschalen dabei eine Rolle spielen.

Im Vertrag geht es auch um die Implementierung von Innovationen. Wie soll das funktionieren?

Es ging darum eine einfache und vor allem flexible Systematik zu schaffen, mit der die Praxen bei der Implementierung von Innovationen finanziell unterstützt werden.

Zukünftig erhalten teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte den so genannten Innovationszuschlag abhängig davon, wie viele innovative Strukturmerkmale sie nachweisen, z.B. die Bereitstellung online buchbarer Termine oder die Anwendung eines Moduls zur Arzneimitteltherapiesicherheit oder eines Impfmanagement-Moduls im PVS.

Je nachdem, wie viele Strukturmerkmale erfüllt werden, erhöht sich die Vergütung. Es ist also kein “Alles oder nichts”-Modell mehr, sondern jede Praxis kann das ausgestalten, wie es für sie am besten ist.

Was bedeutet der Vertrag unterm Strich denn finanziell für die Hausärztinnen und Hausärzte?

Wir rechnen mit Honorarsteigerungen von bis zu zehn Prozent – abhängig von der Praxisstruktur. Dort, wo besonders viele geriatrische Patientinnen und Patienten betreut werden, wird es sogar eher mehr sein. Das ist deutlich mehr als im Kollektivvertrag.

red

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