Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Gemeinsamer BundesausschussKontroverse Debatte um DMP Herzinsuffizienz

Bei der Aktualisierung des DMP Herzinsuffizienz vertraten Kassen-, Patienten- und Ärztevertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (18.4.) unterschiedliche Auffassungen. Am Ende einigte man sich auf einen Kompromiss, damit Patienten endlich von dem DMP profitieren können.

Im DMP Herzinsuffizienz kommt das Telemonitoring bisher zu kurz, finden die GKV-Vertreter im G-BA. (Bild mit KI generiert)

Berlin. Vor allen Dingen NYHA 4-Patienten profitieren bisher nicht vom DMP Herzinsuffizienz, kritisierte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei der Sitzung am Donnerstag (18.4.).

Maag appellierte an die Mitglieder des G-BA, die Aktualisierung des DMP Herzinsuffizienz nicht weiter hinaus zu zögern. „Ich habe mir die Nationalen Versorgungsleitlinien durchgelesen. Ich glaube wir kriegen ein klares DMP hin“, sagte Maag mit Blick auf die unterschiedlichen Ansichten der Krankenkassen-, Patienten- und Ärztevertreter.

Beim DMP Herzinsuffizienz sollen die Patientinnen und Patienten unter anderem dabei unterstützt werden, Warnsignale des eigenen Körpers (zum Beispiel rasche Gewichtszunahme durch Ödeme) frühzeitiger zu erkennen. Menschen mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, sich durch ein individuelles, ärztlich angeleitetes Case Management unterstützen zu lassen. Die Rahmenbedingungen für das Programm waren bereits 2018 festgelegt worden. Umgesetzt wurde das Programm aber bisher nicht.

Telemonitoring und/oder Case Management

Strittig bei der Aktualisierung des DMP war vor allen Dingen das Telemonitoring, das für die Vertreter der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Goldstandard bei schwer erkrankten Menschen ist. Case Management, bei denen die Patienten angerufen werden, sei hier nicht mehr angezeigt. Anspruch auf Telemonitoring hätten derzeit nur Patienten mit Implantat oder NYHA-Stufe 4.

Hingegen plädierten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für eine Trennung von Telemonitoring und Unterstützungsangeboten (Case Management), das eine solle das andere nicht ausschließen. Es sei klar, wer Anspruch auf Telemonitoring habe, argumentierte eine Vertreterin der KBV.

Der Vorwurf der Kassen, es existiere keinerlei Evidenz für das Case Management stimme nicht. Das Case Management sei vehement als erste Stufe von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) gefordert und als Eskalationsstufe eingeführt worden.

Aktualisieren und Kriterien nachlegen

Selbst die Kardiologen hätten betont, wie wichtig es sei, dass mit den Patientinnen und Patienten gesprochen werde, argumentierte die Vertreterin der KBV weiter. In den Gesprächen würden Betroffene wichtige Informationen preisgeben (zum Beispiel Infekte, Stürze, Begründungen, warum Medikamente nicht mehr eingenommen wurden).

Das bestätigt die DEGAM auf Anfrage von “Der Hausarzt”: “Wir schließen uns der Auffassung der KBV an. Eine Eingrenzung auf das von der GKV-Seite beschriebene Telemonitoring ist nicht zielführend. Insbesondere gibt es Wirknachweise und ein sehr günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis von hausarztzentrierter Versorgung und speziellen hausarztbasierten Betreuungsprogrammen bei der hier beschriebenen Zielgruppe.”

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, setzte sich am Ende mit seinem Kompromissvorschlag durch: Das Telemonitoring wird neuer Bestandteil der Anforderungs-Richtlinie DMP. Der Unterausschuss beim G-BA soll aber bis Ende des Jahres klären, für welche Patientengruppen welches Verfahren infrage kommt.

Heckens Vorschlag stimmten die Mitglieder des G-BA mehrheitlich zu.

Der Artikel wurde am 19.4.2024, 14.20 Uhr aktualisiert

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.