GOÄ-ReformBÄK schickt Lauterbach arzteigene GOÄneu

Die GOÄ-Reform ist ein Dekadenprojekt. Nun hat die Bundesärztekammer eine erste Fassung mit kalkulierten Preisen vorgelegt. Doch nicht nur die fehlende Abstimmung mit der PKV, auch die Haltung von Lauterbach lässt daran zweifeln, dass neue Bewegung aufkommt.

GOÄ: Die enthaltenen Bausteine gehören dringend neu gewürfelt, unterstreicht die BÄK mit ihrem neuen Vorstoß.

Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat eine arzteigene, noch nicht mit dem PKV-Verband abgestimmte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium geschickt. Das bestätigte die BÄK nach entsprechenden Medienberichten. Damit erfüllt die BÄK einen Auftrag des Deutschen Ärztetags aus Bremen.

Enthalten sind in der Fassung mehr als 5.500 Gebührenordnungsziffern mit betriebswirtschaftlich kalkulierten Preisen. Bereits im Mai waren diese laut BÄK-Chef Dr. Klaus Reinhardt “intensiv” auch mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) diskutiert worden.

Die Übermittlung der arzteigenen Fassung an das Ministerium kann nicht nur aufgrund der noch fehlenden Einigung mit der PKV eher als Symbol gewertet werden: Auch aufgrund der bisherigen Positionierung Lauterbachs gilt es als unwahrscheinlich, dass die jüngste Post der BÄK Bewegung in das Mammutprojekt GOÄ-Reform bringen wird.

Zwar hatte das Gesundheitsministerium zuletzt im August nach einer parlamentarischen Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag eingeräumt, dass “unbestritten” sei, dass die GOÄ das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbilde. Jedoch machte Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) bereits an verschiedenen Stellen klar, dass er eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode für unwahrscheinlich halte.

Nachdem ihm zur Eröffnung des Ärztetags in Bremen eine erste gedruckte Fassung der neuen GOÄ überreicht worden war, hatte Lauterbach die “Prüfung” zugesagt. Dieses Exemplar hatte noch keine Preise enthalten, die nun nachgereicht wurden.

Die Gebührenordnung steht schon lange in der Kritik, da sie im Wesentlichen noch aus dem Jahr 1982 stammt und 1996 lediglich teilnovelliert wurde.

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.