Ärztekammern Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg verabschieden neue Weiterbildungsordnungen

Mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern streichen zwei weitere Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Das haben die beiden Kammerversammlungen bei ihren jüngsten Sitzungen entschieden, wo jeweils eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet wurde. Sie sollen zum 29. Juli (Mecklenburg-Vorpommern) und 1. November (Hamburg) in Kraft treten.

In beiden Ländern wird zudem an den 24 Monaten in der “Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung”, die angehende Hausärzte laut neuer Musterweiterbildungsordnung (MWBO) absolvieren müssen, gekratzt. Diese dürfen – in Mecklenburg-Vorpommern begrenzt auf 12 Monate – auch bei hausärztlichen Internisten abgeleistet werden, wie die Kammern auf Anfrage bestätigten. Damit ist dies in sieben Kammern möglich, wie eine Umfrage von “Der Hausarzt” zeigt (www.hausarzt.link/ LcjA9). Der Deutsche Hausärzteverband hat diesen entstehenden Flickenteppich wiederholt kritisiert.

In Mecklenburg-Vorpommern sind darüber hinaus sechs Monate explizit in der Kinder- und Jugendmedizin vorgesehen. Das hausärztliche Ziel, diese Zeit auch bei “geeigneten Hausärzten” absolvieren zu können, sei vor allem am vehementen Widerstand eines Kinderarztes in der Kammerversammlung gescheitert und somit nicht erreicht worden, bedauert Landeshausärzteverbandschef Stefan Zutz.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.