Mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) am 28. März in Kraft getreten. Nach dem neuen Paragraf 135d SGB V veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium ab dem 1. Mai das Transparenzverzeichnis im Internet.
Zu den Daten, die veröffentlicht werden, gehören zum Beispiel Fallzahlen, die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang, patientenrelevante Ergebnisse zu Maßnahmen zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung, Qualitätssiegel und Zertifikate über die stationäre Versorgung etc.
red