KBV BeschlußSAPV-Folgeverordnung ohne Kontakt

Um ärztliches Personal und Ärzte besser zu schützen soll nach einem aktuellen Beschluss der kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Folgeverordnung auch nach nach telefonischer Anamnese möglich sein.

Um Arzt-Patienten-Kontakte in der Corona-Epidemie zu vermeiden, können Ärzte vorübergehend auch Folgeverordnungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach rein telefonischer Anamnese ausstellen und per Post an die Versicherten schicken. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im April mitgeteilt.

Sie bekommen auch in diesen Fällen die Versandkosten von 90 Cent erstattet. Die Abrechnung erfolgt – wie beim Versand von Arzneirezepten, Überweisungen oder anderen Folgeverordnungen etwa für häusliche Krankenpflege – über die 40122 EBM (mehr: www.hausarzt.link/u2s9W). Die Regelung ist zunächst zeitlich befristet bis 30. Juni.

Auch Wiederholungsrezepte für Kontrazeptiva und Überweisungsscheine im Zusammenhang mit der Empfängnisregelung können zugesendet werden. Der Bewertungsausschuss hat festgelegt, dass die 40122 EBM übergangsweise neben der 01820 EBM (1,21 Euro) abgerechnet werden darf.

Wichtig: In allen Fällen ist die Zusendung per Post nur möglich, wenn die Patienten bei dem verschreibenden Arzt bereits in Behandlung sind. Ärzte dürfen die Versichertendaten aus der Patientenakte übernehmen; ein Einlesen der Gesundheitskarte ist nicht nötig.

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