Der kontinuierliche Anstieg der Verordnungszahlen von metamizolhaltigen Arzneimitteln zeigt: Das Analgetikum wird trotz bekannter Risiken wohl gerne verschrieben. Die Zahlen weisen laut aktuellem Bulletin zur Arzneimittelsicherheit aber auch darauf hin, dass der Wirkstoff bei Indikationen eingesetzt wird, für die er nicht zugelassen ist.
Metamizol (bekannt auch als Dipyron, Novaminsulfon, Novalgin®, Berlosin®, Analgin®) ist offenbar beliebt: Die Zahl der im ambulanten Bereich zulasten der GKV verordneten Tagesdosen hat sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt – von rund 123 Millionen im Jahr 2010 auf 259 Millionen im Jahr 2020.
Und das, obwohl das nichtopioide Analgetikum und Antipyretikum schwere Nebenwirkungen haben kann. Daran erinnern das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) im aktuellen „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“, das gerade veröffentlich wurde. Diese sind zwar selten, nehmen aber mit den steigenden Verordnungszahlen zu (siehe auch Abbildungen unten).
Warum wird Metamizol gerne verordnet?
BfArM und PEI weisen auf eine 2018 veröffentlichte Studie hin, laut der Metamizol in deutschsprachigen Ländern das bevorzugte nichtopioide Analgetikum von Anästhesisten bei der perioperativen Schmerzbehandlung und von Schmerzmedizinern bei der Therapie chronischer Schmerzen ist [1].
Häufig wird Metamizol auch in der Palliativmedizin eingesetzt. Grund für die Beliebtheit sind wohl unter anderem die zahlreichen Darreichungsformen: Metamizol gibt es als Tablette, Zäpfchen und Tropfen sowie als Injektionslösung. Zudem wirkt es schnell und gilt als relativ unproblematisch – denn auch andere Analgetika haben natürlich Nebenwirkungen.
Eine weitere Untersuchung legt aber auch nahe, dass Metamizol außerhalb der zugelassenen Indikationen verschrieben wird: In einer deutschen Studie, bei der Spontanmeldungen über eine vermutete Metamizol-induzierte Agranulozytose ausgewertet wurden, ließ sich bei einem Viertel der gemeldeten Fälle eine Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikationen feststellen [2].
Denn zugelassen ist Metamizol lediglich bei starken Schmerzen, genauer:
akuten starken Schmerzen nach Verletzungen oder OP,
starken Schmerzen bei Koliken,
starken Tumorschmerzen,
sonstigen starken Schmerzen, falls andere analgetische Maßnahmen nicht geeignet sind und
bei hohem Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht.
Nebenwirkungen: Agranulozytose
In Bezug auf die Nebenwirkungen ist zum einen das Risiko für eine Agranulozytose zu nennen, die zu einer lebensbedrohlichen Infektion oder Sepsis führen kann. Eine Agranulozytose ist eine schwere Form einer Neutropenie mit weniger als 500 neutrophilen Granulozyten pro µl Blut.
Das Risiko ist nicht ganz einfach einzuschätzen – was bei nur selten auftretenden Nebenwirkungen nicht verwunderlich ist: „In der internationalen Literatur variieren die Angaben zur Häufigkeit einer Agranulozytose nach Metamizolanwendung deutlich“, heißt es auch im Bulletin.
Während in einer deutschen Studie das Risiko für eine Agranulozytose oder Neutropenie unter Metamizol-Verordnung bei 1 Fall pro 1.602 Patienten lag [4], lag in einer anderen Studie aus Deutschland die Inzidenz bei 0,96 Fällen pro eine Million Einwohner pro Jahr [3].
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Europäische Arzneimittelbehörde
Metamizol: Neue Sicherheitshinweise empfohlen
Die Sicherheitshinweise bei Metamizol-haltigen Medikamenten bezüglich des Risikos einer Agranulozytose (schwere Form einer Granulozytopenie) sollen…
Daten der Techniker Krankenkasse
Höchststand bei Arzneimittelverordnungen für Beschäftigte